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kommunale Wärmeplanung für die Arbeitsgemeinschaft Geothermie und Wärmewende der Gemeinden im südöstlichen Landkreis München
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Im Jahr 2020 hat der Landkreis München einen digitalen Energienutzungsplan erarbeiten lassen, um den Kommunen ein gemeindespezifisches Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und Energieversorgungsinfrastruktur an die Hand zu geben. Dieser hat deutlich das Potenzial der interkommunalen Zusammenarbeit im Wärmesektor aufgezeigt, um die regionalen Potenziale bestmöglich zu erschließen und optimal zu nutzen. Aufgrund der Dimensionen solcher Planungen ist es gerade für kleinere und mittlere Kommunen sinnvoll, gemeinsam an der Wärmewende zu arbeiten, statt ausschließlich die Situation im eigenen Gemeindegebiet zu betrachten. Vor diesem Hintergrund haben sich die folgenden Nachbargemeinden im südöstlichen Landkreis München zu einer Arbeitsgemeinschaft [ARGE] „Geothermie und Wärmewende“ zusammengeschlossen: Aying, Brunnthal, Grasbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg, Putzbrunn und Taufkirchen. Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es forciert die Wärmeplanung voranzutreiben und eine interkommunale Wärmeversorgung aufzubauen. Daher soll nun eine (inter)kommunale Wärmeplanung für das gesamte ARGE-Gebiet erstellt werden. Hierfür wurde im Oktober 2023 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über die Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Gewährung von Fördermitteln nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) (nach Kommunalrichtlinie 4.1.11) beantragt.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität 60 %
-
Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Scha-den entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 499.100 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 78 Tage nach Fristende
Auftragnehmer RIWA GmbH (Bietergemeinschaft Bietergemeinschaft RIWA & Friends, RIWA GmbH, Memmingen, ingKess GmbH, Prien am Chiemsee, netCADservice GmbH, Feilassing, netCADservice GmbH, Schöngeising)Zuschlagswert 272.277 €1 Veröffentlichung
- 30.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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