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Catering in der Landesunterkunft Boostedt
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge · Neumünster · Schleswig-Holstein · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Leistungsumfang ist die Verpflegung von Asylsuchenden in der Landesunterkunft Boostedt.
- Der Caterer muss auf unterschiedliche Glaubensrichtungen und Herkunftsländer der Bewohner eingehen.
- Flexibilität bei schwankenden Belegungszahlen wird erwartet.
- Es wird branchenerfahrene Leistungserbringer gesucht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) in 24539 Neumünster, Haart 148, betreibt mehrere Landesunterkünfte (LUK) für Asylsuchende unter anderem auch eine in Boostedt. Gesucht wird ein zuverlässiger, branchenerfahrener Leistungserbringer, der ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, preiswerten und schmackhaften, der jeweiligen Marktlage und den besonderen Belangen insbesondere der unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Herkunftsländer der Bewohnenden angepassten, Speisen und Getränke an Bewohnende der LUK richten kann. Es wird erwartet, dass flexibel auf die schwankenden Belegungszahlen reagiert wird. Es wird erwartet, dass der Leistungserbringer auf die Ernährungsgewohnheiten der Bewohnenden eingeht.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Preis 100 %Preis
12. Zum Zuschlagskriterium Preis ist das Preisblatt ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Bedarf hat sich geändert
1 Veröffentlichung
- 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 95 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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