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Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an GAF AG →Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung, mit welcher die Beschaffung der während der Vertragslaufzeit zu vergebenden Einzelaufträge zur Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich) für die Mindestvertragsdauer vom 01.03.2026 bis 31.12.2027 geregelt wird. Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers einmal um 24 Monate (01.01.2028 bis 31.12.2029) verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung wird für alle Leistungsinhalte und Optionen mit nur einem Auftragnehmer geschlossen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von digitalen Orthophotos (DOP-Abgleich) für Baden-Württemberg gesucht.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil A) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass das Unternehmen über folgende Qualifikation oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügt bzw. dass spätestens ab Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung über folgende Qualifikation oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügt wird: - Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 Der Nachweis über das Qualitätsmanagement erfolgt durch Vorlage des Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder eines Zertifikats vergleichbarer Art. Der Nachweis muss für bereits zertifizierte Unternehmen mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zwar noch nicht zertifiziert sind, aber bei Vertragsbeginn die geforderte Qualifikation erzielen werden, müssen den Nachweis spätestens bei Vertragsbeginn vorlegen und bei Angebotsabgabe bereits plausibel darlegen, dass die geforderte Qualifikation spätestens bei Vertragsbeginn erreicht wird.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil B) - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 Erfahrungen in den nachfolgend genannten Bereichen oder in vergleichbaren Bereichen gesammelt hat: - B1: Erfahrung in der Anwendung von Methoden und Algorithmen zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa - B2: Erfahrung in der automatisierten Erkennung von landwirtschaftlichen Landbedeckungen anhand von Satellitendaten und/oder in der Einbeziehung von Satellitendaten in die Analyse von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa und - B3: Erfahrung in der Durchführung eines Projekts zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) und/oder Satellitendaten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) Der Nachweis erfolgt für alle nachzuweisenden Erfahrungen anhand von Kurzdarlegungen von Referenzprojekten. Die Eignung für das Eignungskriterium B1 muss der Bieter durch die Darlegung von zwei Referenzprojekten nachweisen. Die Eignungskriterien B2 und B3 können sowohl mit Referenzprojekten zu B1 kumulativ nachgewiesen werden als auch durch die Vorlage einer oder mehrerer Zusatzreferenzen. Als Nachweis gelten die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossenen Referenzenprojekte sowie die seit dem 1. Januar 2022 noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekte, sofern diese eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen und das Unternehmen zumindest einmal Ergebnisse an den Auftraggeber geliefert hat. Ältere Referenzprojekte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Kurzdarlegungen müssen die folgenden Angaben enthalten: - Projekttitel, - Auftraggeber und dortige/r Ansprechpartner/in, - Ausführungszeitraum, - Beschreibung des Leistungsinhalts und Zuordnung des mit dem Projekt nachgewiesenen Eignungskriteriums (B1-B3), - Flächenumfang der Analysen, - Nennung der identifizierten Landbedeckungstypen (z.B. Ackerland, versiegelte Flächen, Wald) und - Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil B) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 Erfahrungen in den nachfolgend genannten Bereichen oder in vergleichbaren Bereichen gesammelt hat: - B1: Erfahrung in der Anwendung von Methoden und Algorithmen zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa - B2: Erfahrung in der automatisierten Erkennung von landwirtschaftlichen Landbedeckungen anhand von Satellitendaten und/oder in der Einbeziehung von Satellitendaten in die Analyse von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa und - B3: Erfahrung in der Durchführung eines Projekts zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) und/oder Satellitendaten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) Der Nachweis erfolgt für alle nachzuweisenden Erfahrungen anhand von Kurzdarlegungen von Referenzprojekten. Die Eignung für das Eignungskriterium B1 muss der Bieter durch die Darlegung von zwei Referenzprojekten nachweisen. Die Eignungskriterien B2 und B3 können sowohl mit Referenzprojekten zu B1 kumulativ nachgewiesen werden als auch durch die Vorlage einer oder mehrerer Zusatzreferenzen. Als Nachweis gelten die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossenen Referenzenprojekte sowie die seit dem 1. Januar 2022 noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekte, sofern diese eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen und das Unternehmen zumindest einmal Ergebnisse an den Auftraggeber geliefert hat. Ältere Referenzprojekte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Kurzdarlegungen müssen die folgenden Angaben enthalten: - Projekttitel, - Auftraggeber und dortige/r Ansprechpartner/in, - Ausführungszeitraum, - Beschreibung des Leistungsinhalts und Zuordnung des mit dem Projekt nachgewiesenen Eignungskriteriums (B1-B3), - Flächenumfang der Analysen, - Nennung der identifizierten Landbedeckungstypen (z.B. Ackerland, versiegelte Flächen, Wald) und - Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 23.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GAF AGAuftragsvolumen (Rahmen) 498.700 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 55 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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