Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde

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Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung, mit welcher die Beschaffung der während der Vertragslaufzeit zu vergebenden Einzelaufträge zur Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich) für die Mindestvertragsdauer vom 01.03.2026 bis 31.12.2027 geregelt wird. Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers einmal um 24 Monate (01.01.2028 bis 31.12.2029) verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung wird für alle Leistungsinhalte und Optionen mit nur einem Auftragnehmer geschlossen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von digitalen Orthophotos (DOP-Abgleich) für Baden-Württemberg gesucht.

Die Laufzeit beträgt mindestens bis Ende 2027 mit einer Verlängerungsoption. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit offenem Verfahren.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil A) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass das Unternehmen über folgende Qualifikation oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügt bzw. dass spätestens ab Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung über folgende Qualifikation oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügt wird: - Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 Der Nachweis über das Qualitätsmanagement erfolgt durch Vorlage des Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder eines Zertifikats vergleichbarer Art. Der Nachweis muss für bereits zertifizierte Unternehmen mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zwar noch nicht zertifiziert sind, aber bei Vertragsbeginn die geforderte Qualifikation erzielen werden, müssen den Nachweis spätestens bei Vertragsbeginn vorlegen und bei Angebotsabgabe bereits plausibel darlegen, dass die geforderte Qualifikation spätestens bei Vertragsbeginn erreicht wird.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil B) - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 Erfahrungen in den nachfolgend genannten Bereichen oder in vergleichbaren Bereichen gesammelt hat: - B1: Erfahrung in der Anwendung von Methoden und Algorithmen zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa - B2: Erfahrung in der automatisierten Erkennung von landwirtschaftlichen Landbedeckungen anhand von Satellitendaten und/oder in der Einbeziehung von Satellitendaten in die Analyse von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa und - B3: Erfahrung in der Durchführung eines Projekts zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) und/oder Satellitendaten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) Der Nachweis erfolgt für alle nachzuweisenden Erfahrungen anhand von Kurzdarlegungen von Referenzprojekten. Die Eignung für das Eignungskriterium B1 muss der Bieter durch die Darlegung von zwei Referenzprojekten nachweisen. Die Eignungskriterien B2 und B3 können sowohl mit Referenzprojekten zu B1 kumulativ nachgewiesen werden als auch durch die Vorlage einer oder mehrerer Zusatzreferenzen. Als Nachweis gelten die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossenen Referenzenprojekte sowie die seit dem 1. Januar 2022 noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekte, sofern diese eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen und das Unternehmen zumindest einmal Ergebnisse an den Auftraggeber geliefert hat. Ältere Referenzprojekte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Kurzdarlegungen müssen die folgenden Angaben enthalten: - Projekttitel, - Auftraggeber und dortige/r Ansprechpartner/in, - Ausführungszeitraum, - Beschreibung des Leistungsinhalts und Zuordnung des mit dem Projekt nachgewiesenen Eignungskriteriums (B1-B3), - Flächenumfang der Analysen, - Nennung der identifizierten Landbedeckungstypen (z.B. Ackerland, versiegelte Flächen, Wald) und - Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil B) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 Erfahrungen in den nachfolgend genannten Bereichen oder in vergleichbaren Bereichen gesammelt hat: - B1: Erfahrung in der Anwendung von Methoden und Algorithmen zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa - B2: Erfahrung in der automatisierten Erkennung von landwirtschaftlichen Landbedeckungen anhand von Satellitendaten und/oder in der Einbeziehung von Satellitendaten in die Analyse von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa und - B3: Erfahrung in der Durchführung eines Projekts zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) und/oder Satellitendaten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) Der Nachweis erfolgt für alle nachzuweisenden Erfahrungen anhand von Kurzdarlegungen von Referenzprojekten. Die Eignung für das Eignungskriterium B1 muss der Bieter durch die Darlegung von zwei Referenzprojekten nachweisen. Die Eignungskriterien B2 und B3 können sowohl mit Referenzprojekten zu B1 kumulativ nachgewiesen werden als auch durch die Vorlage einer oder mehrerer Zusatzreferenzen. Als Nachweis gelten die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossenen Referenzenprojekte sowie die seit dem 1. Januar 2022 noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekte, sofern diese eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen und das Unternehmen zumindest einmal Ergebnisse an den Auftraggeber geliefert hat. Ältere Referenzprojekte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Kurzdarlegungen müssen die folgenden Angaben enthalten: - Projekttitel, - Auftraggeber und dortige/r Ansprechpartner/in, - Ausführungszeitraum, - Beschreibung des Leistungsinhalts und Zuordnung des mit dem Projekt nachgewiesenen Eignungskriteriums (B1-B3), - Flächenumfang der Analysen, - Nennung der identifizierten Landbedeckungstypen (z.B. Ackerland, versiegelte Flächen, Wald) und - Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 23.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer GAF AG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 498.700 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 55 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 158.028 €
Median 256.129 €
Oberes Quartil 536.790 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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498.700 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 23.12.2025, 10:05 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer MLR-446-2025/09/10-60
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 17.11.2025
CPV-Codes (3) 77100000 · Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
71354100 · Architektur und Ingenieurwesen
72316000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Laufzeit 01.03.2026 – 31.12.2027
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 41 Tage
Frist für Rückfragen 05.12.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 6.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 187.137 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.528 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -8%
KMU-Bieteranteil 42%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart