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Neubeschaffung von Druck- und Multifunktionsgeräten für alle Schulen des Landkreises Helmstedt
Landkreis Helmstedt · Helmstedt · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 13.10.2026, 10:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Ausschreibung Mietvertrag zur Neubeschaffung von Druck- und Multifunktionsgeräten für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Neubeschaffung von Druck- und Multifunktionsgeräten für Schulen im Landkreis Helmstedt.
- Auftragsart ist eine Lieferung im Rahmen eines Mietvertrags.
- Das offene Vergabeverfahren ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich.
- Der CPV-Code 30121000 deutet auf Bürogeräte hin.
Es handelt sich um die Neubeschaffung von Druck- und Multifunktionsgeräten für Schulen im Rahmen eines Mietvertrags.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 75 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 25 %Qualität
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/039dd214-cd74-413e-9d34-ffabf176b7b7/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Als vorläufiger Nachweis sind dem Angebot die Eigenerklärung FB 124 LD, die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket oder der Nachweis der Präqualifikation oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu fordern: Entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, indem sie niedergelassen sind, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen; ggf. Eintragung in das Berufsregister. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Als vorläufiger Nachweis sind dem Angebot die Eigenerklärung FB 124 LD, die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket oder der Nachweis der Präqualifikation oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Nachweise im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu fordern: Betriebshaftpflichtversicherung mit min. 1 Mio. € für Sach- und 3 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall, Bescheinigung der vollständigen Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, ggf. Insolvenzplan. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Als vorläufiger Nachweis sind dem Angebot die Eigenerklärung FB 124 LD, die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket oder der Nachweis der Präqualifikation oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Zudem sind mindestens zwei Referenzinstallationen (mit vergleichbaren oder größerem Leistungsumfang aus den Jahren 2022 bis 2026) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen. Die detaillierten Angaben (mit Ansprechpartner) zu den Referenzinstallationen sind dem Angebotsschreiben als Anlage beizulegen. Auch müssen die für die Erbringung der Serviceleistung vorgesehenen Mitarbeiter zwingend alle möglichen und dem beschriebenen Einsatzzweck dienlichen Zertifikate des Herstellers der angebotenen System besitzen. Der Nachweis ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/039dd214-cd74-413e-9d34-ffabf176b7b7/suitabilitycriteria
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Als vorläufiger Nachweis sind dem Angebot die Eigenerklärung FB 124 LD, die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket oder der Nachweis der Präqualifikation oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu fordern: Entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, indem sie niedergelassen sind, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen; ggf. Eintragung in das Berufsregister. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Als vorläufiger Nachweis sind dem Angebot die Eigenerklärung FB 124 LD, die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket oder der Nachweis der Präqualifikation oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Nachweise im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu fordern: Betriebshaftpflichtversicherung mit min. 1 Mio. € für Sach- und 3 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall, Bescheinigung der vollständigen Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, ggf. Insolvenzplan. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Als vorläufiger Nachweis sind dem Angebot die Eigenerklärung FB 124 LD, die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket oder der Nachweis der Präqualifikation oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Zudem sind mindestens zwei Referenzinstallationen (mit vergleichbaren oder größerem Leistungsumfang aus den Jahren 2022 bis 2026) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen. Die detaillierten Angaben (mit Ansprechpartner) zu den Referenzinstallationen sind dem Angebotsschreiben als Anlage beizulegen. Auch müssen die für die Erbringung der Serviceleistung vorgesehenen Mitarbeiter zwingend alle möglichen und dem beschriebenen Einsatzzweck dienlichen Zertifikate des Herstellers der angebotenen System besitzen. Der Nachweis ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/039dd214-cd74-413e-9d34-ffabf176b7b7/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 13.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 70 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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