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Rahmenvertrag Schaltung von Stellenanzeigen
Universität Münster · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Übernahme der nationalen/internationalen Veröffentlichung von Stellenausschreibungen im Print- und Online-Bereich (Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Fachzeitschriften, Jobbörsen, etc.).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für die nationale und internationale Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Print- und Online-Medien.
- Umfasst Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Fachzeitschriften und Jobbörsen.
- Offenes Vergabeverfahren durch die Universität Münster.
- Erfüllungsort ist Münster.
Gesucht wird ein Rahmenvertrag für die Schaltung von Stellenanzeigen im Print- und Online-Bereich, national und international.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es wird erwartet, dass der Anbietende über eine gültige Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt (Nachweis per letzter Abrechnung des Versicherers o. Ä.). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine Eigenerklärung vom Auftragnehmenden ist nicht ausreichend. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Haftpflichtversicherung nachweist (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung). Bei dem Einsatz von Nachunternehmen muss der Nachweis vom Anbietenden selbst stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und in Formular 534b EU entsprechend angekreuzt wurde).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Benennen Sie mind. 2 Referenzen aus dem gesamten Zeitraum des laufenden und der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bei denen Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und bei vergleichbaren Auftraggebern abgewickelt wurden. Dabei verstehen wir unter vergleichbar, dass es sich bei den Auftraggebern um Hochschulen handelt und die Größenordnung bei Print / Online in etwa mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar oder größer sind. Einschlägige Erfahrungen, die mehr als 3 Jahre (maximal 5 Jahre) zurückliegen, werden im Bedarfsfall berücksichtigt, soweit dies zur Sicherstellung des Wettbewerbs erforderlich ist. Halten Sie sich bei der Nennung von Referenzen an folgende Struktur: - Auftraggeber & Abteilung - Auftragszeitraum - Auftragsvolumen - Kurzbeschreibung des Auftrags Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen wie gefordert vorweisen können. Diese können von uns stichprobenartig überprüft werden. Falls es Ihnen unter Beachtung der DSGVO möglich ist, nennen Sie uns einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin für die jeweilige Referenz. (Bei Bietergemeinschaften kann der Nachweis der geforderten Referenzen von der Bietergemeinschaft gemeinsam beigebracht werden. Bei dem Einsatz von Nachunternehmen muss der Nachweis über die geforderten Referenzen vom Bieter stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, siehe Formular 533)).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 18.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 562 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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