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Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEinsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee🏆 Weber Agrar Robotik GmbH · Schwäbisch Hall
- Weber Agrar Robotik GmbH · Schwäbisch Hall
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Weber Agrar Robotik GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden. Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
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Erläuterung zur Drohnentechnologie 4 %Qualität
Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
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Preisobergrenze 0 Pkt.Kosten
Preisobergrenze: 105.000 Euro/netto Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 105.000 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 20 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Weber Agrar Robotik GmbHZuschlagswert 94.397 €1 Veröffentlichung
- 27.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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