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Fachplanerleistungen Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär
Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Conplaning GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Fachplanungsleistungen f. d. TGA in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Fachplanungsleistungen für das vertragsgegenständliche Projekt betreffend den Neubau des 4-zügigen Lessing-Gymnasiums mit 5-zügig ausgebauten Jahrgangsstufen 5 bis 7 (mit Erweiterungsoption auf eine vollständige 5-Zügigkeit) in der neunjährigen Form (G9) auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage der „Offenen Lernlandschaften“ (Clusterprinzip). Das Projekt umfasst zudem den Rückbau der Bestandssporthalle sowie die Errichtung von zwei Dreifachsporthallen mit sechs Einheiten, Pausenhof- und Freisportflächen sowie die verkehrliche Infrastruktur (Andienung, Fahrradstellplätze etc.). Ausgeschrieben wurden die Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär - HLS) einschließlich nutzungsspezifischer und verfahrenstechnischer Anlagen Gebäudeleittechnik (GLT) in den Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8 , Leistungsphasen (LPH) 1 - 9, für die vorgenannten benötigten Neubaugebäude. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, jeweils zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Ingenieurvertrag. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen - ganz oder teilweise - zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Baustruktur des Gebäudes soll so ausgelegt sein, dass sowohl eine Anpassung an ein verändertes pädagogisches Konzept als auch eine spätere Erweiterung, z. B. um ein Cluster, möglich ist. Die Erweiterungsmöglichkeit um ein Cluster mit ca. 470 m2 BGF ist vorzusehen. Ebenfalls ist die Erweiterungsmöglichkeit der Mensa um ca. 95 m2 BGF angedacht. Gebäude und Ausstattung sollen eine Einheit bilden und in gegenseitiger Ergänzung geplant werden. Gleichzeitig soll die Ausstattung multifunktional und flexibel nutzbar sowie an sich wechselnde Bedarfe anpassbar sein. Bei der Wahl von Konstruktion und Materialien sind Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Baustoffe zu prüfen
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Honorarangebot Gewichtung: 35%
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Qualität nach Wichtigkeit
Qualität des eingesetzten Personals: Berufliche Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung im Fachbereich Techn. Gebäudeausrüstung HKLS, Gewichtung: 50 %
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Qualität nach Wichtigkeit
Projektabwicklung: Herangehensweise, Kostenmanagement, Qualitätssicherung Gewichtung: 15 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer Conplaning GmbHZuschlagswert 1.450.542 €1 Veröffentlichung
- 22.12.2023 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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