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Beschaffung einer Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC
Bezirkskliniken Mittelfranken AöR · Ansbach · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Beschreibung
Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des Fördertatbestandes 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Beschaffung der Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC der Dedalus Healthcare GmbH, KonradZuse-Platz 1-3, 53227 Bonn. Das übergeordnete Ziel ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und die dafür eingesetzten Zeitaufwände zu reduzieren, um so eine Steigerung der Behandlungsqualität und eine Optimierung des Behandlungsprozesses zu erzielen. Die digitale Strategie der Bezirkskliniken Mittelfranken (BM) umfasst einen möglichst hohen Grad der Automatisierung. Dies ist durch die Integration einer digitalen, syntaktisch, semantisch und organisatorisch operablen Pflege- und Behandlungsdokumentation in das bestehende Krankenhausinformationssystem der BM möglich. Durch die Integration der hier zu beschaffenden sprachbasierten Dokumentation werden diese Funktionalitäten noch effizienter gestaltet. Mit Hilfe der Integration eines solchen Tools ist es den BM möglich sich von der parallelen papierbasierten und elektronischen Dokumentation loszulösen und auf eine rein elektronische Dokumentation umzusteigen. Dadurch profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern am Ende auch die Patienten. Dies ermöglicht dem medizinischen Personal durchgeführte Behandlungen ortsunabhängig zu dokumentieren und Digitalisierung in den BM spürbar werden zu lassen. Diese Mobilität ermöglicht es praktisch auf dem Weg von einem zum nächsten Patienten die Dokumentation durchzuführen. Die daraus gewonnene Zeitersparnis erhöht für das medizinische Personal die Zeit am Patienten und steigert dadurch die Behandlungsqualität. Weiterhin ist es möglich, relevante Unterlagen, die im Rahmen der Pflegedokumentation er-stellt werden, direkt digital und lückenlos in der digitalen einrichtungsinternen Patientenakte zu erfassen. Eine schnelle Dokumentation wird vor allem durch hinterlegte Textbausteine erreicht. Über umfangreiche Berechtigungen ist es möglich
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung der Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC zur Optimierung der Dokumentation im Krankenhausinformationssystem.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Dedalus HealthCare GmbH abzuschließen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
- 25.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Dedalus Healthcare GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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