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Akkreditierung von Studiengängen
Universität Osnabrück · Osnabrück · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAkkreditierung von Studiengängen🏆 AQAS e.V. · Köln
- AQAS e.V. · Köln
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: AQAS e.V.. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Ziel dieser Vergabe ist die Akkreditierung von 190 (Teil) Studiengängen im Bündelverfahren.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Auswahlentscheidung zugunsten einer Agentur ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die drei besten Angebote entsprechend der Leistungsbeschreibung werden zu einer Präsentation ihres Gesamtverfahrens mit anschließender Diskussion eingeladen. Für die Präsentation ist der 24.03.2026 vorgesehen. Die Agentur erklärt sich mit der Abgabe eines Angebots zu einer kostenlosen Präsentation (Power-Point-Präsentation mit anschließender Diskussion in Osnabrück) ihres Gesamtverfahrens nach entsprechender Einladung (Stufe 2) einverstanden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterien 60 %Qualität
Für die Auswahlentscheidung zugunsten einer Agentur ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Stufe 1: Aus den eingegangenen Angeboten der Agenturen werden drei Agenturen nach den festgelegten Kriterien ausgewählt. Stufe 2: Die drei Agenturen werden zu einer Präsentation mit anschließender Diskussion eingeladen. Die Auswahl wird zu den festgelegten Kriterien vorgenommen. Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 1: Zeitplan (25%) - Die Agentur legt einen Zeitplan vor, der dem angestrebten Zeitplan der Universität entspricht. Transparente Kostenkalkulation (35%) - Die Agentur legt eine transparente Kostenkalkulation vor. Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 2: Verfahrenskonzepts sowie Gutachterauswahl und -schulung (40%) - Schlüssigkeit des Verfahrenskonzepts sowie qualitätsgesicherte Gutachterauswahl und -schulung Projektverantwortliche Person (20%) - Die Agentur benennt eine projektverantwortliche Person, die das Verfahren über den gesamten Zeitraum betreut und die bereits Erfahrungen in der Durchführung von Akkreditierungsverfahren aufweist
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Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren 40 %Preis
Für die Auswahlentscheidung zugunsten einer Agentur ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Stufe 1: Aus den eingegangenen Angeboten der Agenturen werden drei Agenturen nach den festgelegten Kriterien ausgewählt. Stufe 2: Die drei Agenturen werden zu einer Präsentation mit anschließender Diskussion eingeladen. Die Auswahl wird zu den festgelegten Kriterien vorgenommen. Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 1: Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 2: Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AQAS e.V.1 Veröffentlichung
- 06.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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