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Tablets für das Patientenentertainment
Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigen, das bestehende Patientenentertainmentsystem durch die Beschaffung neuer Tablets zu modernisieren. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mindestens 275 (Festmenge) und maximal 350 Tablets geschlossen werden, deren Laufzeit mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung beginnt und 12 Monate beträgt. Die Installation der Geräte erfolgt an fest definierten Positionen, wobei eine Befestigung mittels Haltearm vorgesehen ist. Besonderes Augenmerk liegt auf der vollständigen Kompatibilität mit dem bereits bei der AG vorhandenen Mobile Device Management (MDM) der Firma Netopsie, konkret der Lösung „netop TV“. In diesem Rahmen müssen sämtliche notwendige Updates und Upgrades durchgeführt werden können. Die neu zu beschaffenden Tablets müssen sich nahtlos in die vorhandene Infrastruktur integrieren lassen. Für die Vermarktung und Verwaltung der Nutzerzugänge setzen die Kliniken auf ein bereits implementiertes Hotspot Gateway, das auf allen Gerätevarianten in identischer Weise verwendet wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Fahrbahnerneuerung eines 2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.] Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelistete Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil), 2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft), 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen), 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs.3 MiLoG), 5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe), 6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe), 7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland) 9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formular - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/ der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.] Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
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Eignungsanforderung
1. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie Erklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2023, 2024 und 2025. (Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität“ zugeordnet.] 1. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.] Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung): (i) die Lieferung und Inbetriebnahme von Tablets (ii) für das Patientenentertainment Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Die Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes jedoch nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung). Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung): (i) die Lieferung und Inbetriebnahme von Tablets (ii) für das Patientenentertainment Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Die Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes jedoch nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
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Durchschnittliche Personalstärke
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittliche jährliche Belegschaft“ zugeordnet.] 1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 311 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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