Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen kommunalen Gebäuden der Gemeinde Erzhausen
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen · Erzhausen · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Status
Vergeben
Zuschlagswert
190.669 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
27.10.2026
Vergabe-Ergebnis
🏆
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH+Co. KG
Auftragnehmer
Zuschlagswert190.669 €
Eingegangene Angebote19
Zuschlagsdatum21.10.2026
Bieter-Übersicht: 19 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
⚡
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert
Gegenstand ist die Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen kommunalen Gebäuden der Gemeinde Erzhausen.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren für eine Dienstleistung, veröffentlicht als Zuschlagsbekanntmachung.
Der CPV-Code 90911200 ordnet den Auftrag dem Bereich Gebäudereinigung zu.
Auftraggeber ist der Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen, Technische Verwaltung.
Angaben zu Losen, Auftragswert und Eignungsnachweisen sind der Bekanntmachung nicht zu entnehmen; für die Angebotserstellung empfiehlt sich die Prüfung der vollständigen Vergabeunterlagen.
Gemeinde Erzhausen, -Technische Verwaltung- Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen kommunalen Gebäuden der GemeindeErzhausen
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
KMU-Anteil der Bieter
11 von 19 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(58 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis60 %
Reinigungskonzept, Qualitätssicherung und Hygienemanagement, Personal- und Vertretungskonzept, Nachhaltigkeit und Materialeinsatz40 %
Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
KI Die Stadt Alsdorf sucht Reinigungsleistungen für städtische Liegenschaften für einen Zeitraum von zwei Jahren, mit der Option auf ein weiteres Jahr.
Historischer Durchschnitt aus 20.508 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen92%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 21.754 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: