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L407 - Heizung und Sanitär Alt- und Neubau
Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR (KV) · Jena · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 31.08.2026, 12:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Im Rahmen des Projekts „FORUM“ der Friedrich-Schiller-Universität Jena umfasst Los 407 die Ausführung sämtlicher Heizungs- und Sanitärinstallationen für den Neubau des Kommunikationszentrums sowie die Sanierung des denkmalgeschützten Griesbachschen Anbaus. Die Leistungen beinhalten die Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasseranlagen, eine Fernwärmeversorgung mit Hausanschlussstation, Heizungsverteilnetze, Flächenheizungen, Heizkörper sowie die komplette Ausstattung der Sanitärbereiche mit Sanitärobjekten, Armaturen, Vorwandelementen und Hygieneausstattung. Besonderer Wert wird auf Barrierefreiheit, Trinkwasserhygiene und energieeffiziente Gebäudetechnik gelegt. Zusätzlich ist ein Wartungs- und Inspektionsvertrag für die Heizungs- und Sanitäranlagen vorgesehen, der die regelmäßige Wartung, Inspektion sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren umfasst.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausführung sämtlicher Heizungs- und Sanitärinstallationen für Neubau und Sanierung im Kommunikationszentrum und Griesbachschen Anbau.
- Leistungen umfassen Trinkwasser-, Abwasser-, Regenwasseranlagen, Fernwärme, Heizungsverteilnetze und Sanitärbereiche.
- Besonderer Wert wird auf Barrierefreiheit, Trinkwasserhygiene und energieeffiziente Gebäudetechnik gelegt.
- Ein Wartungs- und Inspektionsvertrag für die Anlagen über vier Jahre ist vorgesehen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit dem CPV-Code 45210000.
Die Ausschreibung betrifft die Ausführung von Heizungs- und Sanitärinstallationen für Neubau und Sanierung im Rahmen des Projekts „FORUM“ der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gewichtung 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). B) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind. C) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: — Gewerbeanmeldung, — Handelsregisterauszug, — Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. D) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. E) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch präqualifizierte und nicht-präqualifizierte Unternehmen die Namen der Nachunternehmer zu nennen. Darüber hinaus ist auf Anforderung für jedes als Nachunternehmer genanntes Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formblattes 236 sowie zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers für jeden Nachunternehmer die Erklärungen und Nachweise nach den Eignungskriterien Befähigung zur Berufsausübung und technische u. berufliche Leistungsfähigkeit sowie wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit lit. G dieser Bekanntmachung zu übergeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Nachunternehmer haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen und auf Anforderung die unter den Eignungskriterien Eignung/Befähigung zur Berufsausübung und technische u. berufliche Leistungsfähigkeit sowie wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit lit. G dieser Auftragsbekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben. F) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Eignungskriterien Befähigung zur Berufsausübung bis technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. G) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken: A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen sind solche, die Heizung u. Sanitär Altbau u. Neubau betreffen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: — Ansprechpartner, — Art der ausgeführten Leistung, — Auftragssumme (größer 50.000Euro), — Ausführungszeitraum, — stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, — Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, — stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), — Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, — Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), — Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, — Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen: — Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, — Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken: A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind solche, die Heizung u. Sanitär Altbau u. Neubau betreffen. B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. D) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 1,0 Mio. EUR für Sachschäden. Sowohl präqualifizierte Unternehmen, als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den Angebotsunterlagen vorlegen. E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen: — eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, — eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, — Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen. G) Bei Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet, die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu übergeben. • Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 Jahren • Erbringung vergleichbarer Leistungen für einen öffentlichen AG in den letzten 5 Jahren, Nachweis von 3 Referenzen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.866 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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