Freianlagenplanung für Sanierung der Stadthalle Gefrees
Stadt Gefrees · Gefrees · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Veröffentlicht am 20.05.2025
Status
Vergeben
Laufzeit
ab 25.04.2025
Erfüllungsort
Gefrees
Zuschlagswert
40.021 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Vergabe-Ergebnis
🏆
STADT LAND FANCK Landschaftsarchitektur und Ökologie
Auftragnehmer
Zuschlagswert40.021 €
Eingegangene Angebote2
Zuschlagsdatum25.04.2025
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Umbau und zur Sanierung der Stadthalle haben gezeigt, dass eine hohe Nutzungsdichte von unterschiedlichen Gruppen eine Sanierung dringend erforderlich macht. Die in die Stadthalle integrierte Schwimmhalle ist dabei aufgrund der technischen Ausstattung an vorderster Stelle zu nennen. Hohe Energieeinsatz und allgemeine Abnutzungserscheinungen nach 50 Jahren Betriebsdauer fordern ein rasches Handeln. Es sollen sobald als möglich Energiekosten eingespart und durch eine Anpassung und Reduzierung des Raumprogramms eine verträgliche Gebäudebetriebskostenbilanz erreicht werden. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Städtebauförderung (Regierung von Oberfranken) vereinbart den ersten von (voraussichtlich) insgesamt drei Bauabschnitten vertieft zu untersuchen und dabei die Gesamtentwicklung des Gebäudekomplexes im Blick zu behalten. Hierzu wurden eine Bestandsvermessung, eine statische Einschätzung, eine Energie- und Haustechnikbestandserfassung und -bewertung durchgeführt, deren Ergebnisse in der anliegenden Machbarkeitsstudie zusammengefasst wurden. 2. (Geplante) Bauabschnitte und Verfahrensgegenstand Aufgrund der Untersuchungsergebnisse der Projektanten zur Gebäudeplanung ergibt sich ein modifiziertes Bild der Vorgehensweise. 2.1. Bauabschnitt 1 Der Bauabschnitt 1 hat den Abbruch und die Neuschaffung eines barrierefreien Eingangsbereichs zum Gegenstand. Bei diesem Abschnitt ist die Neugestaltung des Eingangsbereiches mit barrierefreien Zugängen und die Anpassung der Freianlagen zwingend notwendig. Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Auftrages ist die Realisierung des Bauabschitts 1 sind folgende Maßnahmen: - Abbruch des Gastronomiegebäudes und des bisherigen Haupteinganges - herstellen eines neuen Foyers mit barrierefreiem Eingang und Anpassung der Freianlagen im Außenbereich - Herstellen der Gebäudehülle für die Energiezentrale im Bereich des Abbruchgeländes mit Geländemodellierungen - Anpassung und Sanierung der Kegelanlage
Vollständige Beschreibung (2.048 Zeichen)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
KMU-Anteil der Bieter
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preisnach Wichtigkeit
Preis
Qualitätnach Wichtigkeit
Projektorganisation; Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters, des für die Planung zuständigen Teammitglieds und des bauüberwachenden Teammitglieds
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
STADT LAND FANCK Landschaftsarchitektur und Ökologie40.021 €
Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar
· 08.07.2026
KI Der Landkreis Nordwestmecklenburg vergibt Planungsleistungen für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg mit einem geschätzten Wert von 1.200.000 EUR.
STADT LAND FANCK Landschaftsarchitektur und Ökologie
Vertrag25.04.2025
Ø Bieter in der Branche4.5
Methodik & Datenbasis
Historischer Durchschnitt aus 38.956 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 113.330 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: