Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung gemäß §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB ist für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft gesondert zu erklären. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; die Vergabestelle behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung gemäß § 50 VgV wird hingewiesen.
Es werden von den Bewerbern über die bei konkreten Kriterien bereits benannten Unterlagen die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten):
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
- Formblatt Teilnahmeantrag
- Verpflichtungserklärung Tariftreue-Mindestlohn (sofern nicht bereits in einem Präqualifikations-register hinterlegt)
- Eigenerklärung EU- Russland-Sanktionen bei der Vergabe
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft: Formblatt „Bewerbergemeinschaft"
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Nachunternehmerleistungen bei Eignungsleihe: Formblatt
„Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe", im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt
„Verpflichtungserklärung Eignungsleihe"
- Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats — Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage des Formblatts 124 Eigenerklärung
Eignungskriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
Nach erfolgter Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge werden maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Soweit mehr als 5 Bewerber geeignet sind, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Bewertungspunktzahl ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes zugelassen, bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Alle anderen Bewerber werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Eignungskriterien und Gewichtung:
Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich (Gewichtung: 45 %)
Referenzen zu Maßnahmen der öffentlichen Hand (Gewichtung: 30 %)
Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter (Gewichtung: 25 %)
Eine nähere Beschreibung zur Bewertung (Bewertungsmaßstäbe und Erläuterungen) findet sich im Dokument „1-10 Auswahlkriterien“.
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt: Ja
Höchstzahl und Beschreibung:
In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit den am Ende der Phase 1 ausgewählten Bewerbern weitergeführt. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsab-gabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote ab. Diese werden anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 11 VgV
ausdrücklich vorbehält, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits verbindlich. Der Auftraggeber wird daher bereits die Erstangebote anhand der Zuschlags-kriterien für Phase 2 bewerten.
Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote mit allen Bieternverhandeln und diese sodann zur Abgabe finaler Angebote auffordern. Diese Angebote werden wiederum anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne
weitere Verhandlungen zu vergeben.