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(ZV)19-21-23-143/23: Kreishaussanierung Abwasser-, Wasseranlagen 1. BA
Kreis Recklinghausen, der Landrat · Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade, Dachflächen mit Dachbegrünung und der Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten. Gegenstand der zugrunde liegenden Ausschreibung sind Abwasser- und Wasseranlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Sanierung von Abwasser- und Wasseranlagen im Rahmen der Kreishaussanierung in Recklinghausen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 05.02.2026 Das Angebot der Firma Eiffage wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden. Diese Leistungen wurden entgegen der geltenden Vergabeordnung weder dem Grunde nach noch formell vorab beauftragt, waren jedoch technisch zwingend erforderlich, um den Baufortschritt sicherzustellen und weitere Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden. Die Notwendigkeit der Ausführung ergab sich aus unvorhergesehenen Umständen während der Bauausführung, die eine sofortige Reaktion erforderten. Die ausgeführten Leistungen wurden durch die Objektüberwachung hinsichtlich ihrer technischen Notwendigkeit und ihres Umfangs geprüft. Sie sind sachlich gerechtfertigt und stehen in direktem Zusammenhang mit der Zielerreichung des Projekts. Die betreffenden Leistungen basieren vollständig auf den im Hauptauftrag vereinbarten Einheitspreisen, sodass ein gesonderter Kalkulationsnachweis nicht erforderlich ist. Die Objektüberwachung hat die ausführende Firma mehrfach angewiesen, die entsprechenden Nachträge zu erstellen und zur Prüfung vorzulegen. Aufgrund der hohen Auslastung und der zeitlichen Engpässe war es dem Unternehmen jedoch nicht möglich, die Nachtragsunterlagen zeitnah zu erstellen. Die Priorität lag nachvollziehbar auf der Sicherstellung der Ausführung und der termingerechten Fertigstellung der Vorleistungen, damit die Leistungen von Folgegewerken nicht verzögert werden. Die Mehrmassen der Positionen 17 bis 23 des Nachtrags Nr. 3 resultieren hauptsächlich aus den tatsächlichen Leitungsverläufen der Bestandsleitungen vor Ort, welche in Teilen von den Revisionsplänen abwichen. Diese Abweichungen machten eine Anpassung der Ausführung erforderlich, da die ursprünglich geplanten Leitungsverläufe nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Hintergrund hierfür war die Betriebserhaltung der angrenzenden Bauteile B, C und D, wodurch bestehende Leitungs- und Kabelwege weiterhin funktionsfähig bleiben mussten. Um Kollisionen mit vorhandenen Installationen zu vermeiden und die Einhaltung der vorgesehenen Deckenspiegel bzw. lichte Raumhöhen sicherzustellen, mussten alternative Leitungsführungen in enger Abstimmung vor Ort festgelegt und umgesetzt werden. Diese Anpassungen führten zu einem erhöhten Material- und Arbeitsaufwand, der im Rahmen dieses Nachtrags berücksichtigt wird. Darüber hinaus führten rohbauliche Abweichungen dazu, dass bereits installierte Leitungen teilweise zurückgebaut und neu verlegt werden mussten. Dies war erforderlich, um unter anderem die lichte Raumhöhe sicherzustellen. Im Zuge des Rückbaus konnten nicht alle Komponenten wiederverwendet werden, sodass eine Neuinstallation mit entsprechendem Materialeinsatz notwendig wurde. Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des Auftragnehmers nur für diese Leistung war auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung technisch nicht möglich, hätte außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden Baupreis geführt. Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit sollte somit auf eine Ausschreibung der Leistung verzichtet werden und die Firma Eiffage mit diesem Nachtrag beauftragt werden. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.090 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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