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Bauhof Stadt Neumarkt i.d.OPf, Am Berliner Ring 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. - Lieferung eines Radbagg
Stadt Neumarkt i.d.OPf. · Neumarkt i.d.OPf. · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 03.08.2026, 10:00 Uhr (noch 9 Tage)
Beschreibung
Lieferung eines Radbaggers
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines Radbaggers.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung.
- Der CPV-Code 34142200 deutet auf die Beschaffung von Baumaschinen hin.
- Bieter sollten die technischen Spezifikationen und Lieferbedingungen sorgfältig prüfen.
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 50 Pkt.Qualität
Motorleistung, Verbrauch; Fahrwerk; Kühlung: Motor, Getriebe, Lenkung; Wartung, Service, Gewährleistung; Fahrerhaus, Stauräume; Sicherheit: Rückfahrwarner, Bildschirm, Assistenzsysteme Seitenkamera; Heizung, Klimaanlage
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Preiskriterium 50 Pkt.Preis
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Angabe über die Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2,5 Mio. €, bzw. Zusicherung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wird), - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt - Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind (Ab einer Auftragssumme von 50.000 EUR netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen), ggf. Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung, - Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist), - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweist (Formblatt L 127).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren, - mind. 3 entsprechende Referenznachweise der letzten 3 Kalenderjahre mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
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Nachunternehmer-Anteil
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen sind Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Teilleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung zu benennen (Formblatt L 235). Auf Verlangen der Vergabestelle müssen zudem die Namen der Nachunternehmer angegeben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 9 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 125 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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