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Dienstleistungskonzessionsvergabe Konzessionsvergabe der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Betrieb eines geförderten passiven Glasfasernetzes in Bodman-Ludwigshafen
Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Ortsbauamt · Bodman-Ludwigshafen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Telekom Deutschland GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Konzessionsvergabe für den Betrieb eines geförderten Glasfasernetzes in Bodman-Ludwigshafen.
- Das Netz soll gigabitfähig sein und nach bundes- und landesrechtlichen Förderrichtlinien errichtet und betrieben werden.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession im Betreibermodell.
- Die Ausschreibung ist als Standardverfahren mit EU-weiter Bekanntmachung klassifiziert.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen sucht einen Pächter und Betreiber für ein nach der „Richtlinie zur ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (nachfolgend: „Gigabit-RL 2.0“) sowie der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“ des Landes Baden-Württemberg (nachfolgend: „VwV Gigabitmitfinanzierung“) im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Gebiet der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pachtentgelt 70 %Preis
Bewertet wird, welches Unternehmen das wirtschaftlichste Pachtentgelt anbietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
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Netzbetriebskonzept 20 %Qualität
Bewertet wird, welches Unternehmen das attraktivste Netzbetriebskonzept bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
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Vermarktungskonzept und Endkundenportfolio 10 %Qualität
Bewertet wird, welches Unternehmen das attraktivste Vermarktungskonzept und Endkundenportfolio bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der nachfolgend genannten Fristen, die an das Fristenregime des § 160 Abs. 3 GWB angelehnt sind, mindestens in Textform gegenüber der Konzessionsgeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einlegung des Rechtsmittels erkannt und gegenüber der Konzessionsgeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Konzessionsgeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB ist vorliegend nicht eröffnet, da die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB Anwendung findet. Die Bieter haben daher – je nach vertretener Rechtsauffassung – den Verwaltungsrechtsweg (OVG Koblenz, Urt. v. 16.07.2021, Az. 6 A 10376/21) oder den ordentlichen Rechtsweg (OVG Weimar, Beschl. v. 19.07.2021, Az. 3 VO 352/21) zu beschreiten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 4.745.414 €1 Veröffentlichung
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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