Verfahren aktualisiert zuletzt 02.07.2026 Beginn und Ende der Vertragslaufzeit sowie Angebots- und Bindefrist. Alle Änderungen
Offenes Verfahren Verkehr & Logistik Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Vergabeverfahren 2031 Niddertal

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus · Hessen · Öffentliches Unternehmen

Angebote bis 12.02.2027, 12:00 Uhr (noch 222 Tage)

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Beschreibung

Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.

Änderungen am Verfahren

2 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. ✏️ Änderung

    Beginn und Ende der Vertragslaufzeit sowie Angebots- und Bindefrist.

  2. ✏️ Änderung

    Angebots- und Bindefrist

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Durchfuehrung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.

Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren fuer Dienstleistungen mit dem CPV-Code 60210000. Die genauen Eignungsanforderungen sind im Vergabeportal einzusehen, es ist jedoch von einer hohen Komplexitaet und umfangreichen Nachweisen auszugehen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Teilnetz Niddertal
  • Preis 100 %

    Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 17 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    (1) Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die zur Ausführung des Auftrags erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. (2) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen der Bieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nummer im Angebotsschreiben des Bieters. Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter dies im Angebotsschreiben des Bieters anzukreuzen. (3) Darüber hinaus muss der Bieter (im Fall einer Bietergemeinschaft mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft) als Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über eine Unternehmensgenehmigung im Sinne von § 6 Absatz 1 Nr. 1 AEG verfügen oder belegen, dass diese nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bieter hat deshalb mit Angebotsabgabe eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 AEG vorzulegen oder durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Genehmigung nach § 6f Absatz 1 AEG zu belegen, dass es keiner weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf. (4) Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nach Absatz 3 nur aus, wenn sie gesetzlich einer Genehmigung nach § 6 AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    (1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Der Bieter hat folgende Anforderung zu erfüllen: einen mit der Durchführung von SPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in Höhe von 32 Millionen EUR netto im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr. (2) Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über den mit der Durchführung von SPNV-Leistungen erzielten Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr nach. Unter SPNV-Leistungen versteht der Auftraggeber öffentlichen Personennahverkehr, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, oder öffentlichen Personennahverkehr, der sowohl auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes als auch auf Schieneninfrastruktur im Sinne des § 4 Absatz 1 PBefG erbracht wird, wenn der Anteil der Verkehrsleistungen, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, überwiegt. (3) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend verlangten Erklärung darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit Angebotsabgabe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt, vgl. § 47 Absatz 1 VgV. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Die vorgenannten Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen dürfen für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. (4) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (5) Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    (1) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. (2) Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebotes über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können bis zur Betriebsaufnahme beschafft werden. (3) Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Referenz über einen ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV zu benennen, bei dem er mindestens in einem der Kalenderjahre 2023, 2024 oder 2025 Betriebsleistungen im Umfang von mindestens 1,0 Millionen Zugkilometern erbracht hat. Mit Angabe der Referenz muss der Name des Dienstleistungsauftrages, das maßgebliche Kalenderjahr (Referenzjahr) mit Umfang der in diesem Jahr erbrachten Zugkilometer, die Vertragslaufzeit sowie der öffentliche oder private Auftraggeber dieses Dienstleistungsauftrages genannt werden. Unter SPNV versteht der Auftraggeber öffentlichen Personennahverkehr, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, oder öffentlichen Personennahverkehr, der sowohl auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes als auch auf Schieneninfrastruktur im Sinne des § 4 Absatz 1 PBefG erbracht wird, wenn der Anteil der Verkehrsleistungen, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, überwiegt. (4) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV) und dass der Dritte, der über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, die Leistung erbringt, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die vorgenannte Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. Auf Artikel 4 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird hingewiesen: Danach scheidet eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aus, wenn der Bieter aufgrund der Eignungsleihe und der Anforderungen des § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV nicht in der Lage sein wird, einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 selbst zu erbringen. (5) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (6) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.265 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 398.000 €
Median 844.647 €
Oberes Quartil 3.733.557 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus

2031-Niddertal@rmv.de
+49 6192 294 632

Stammdaten
Angebotsfrist 12.02.2027, 12:00 Uhr (noch 222 Tage)
Vergabenummer Vergabeverfahren 2031 Niddertal
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Hofheim am Taunus, Hessen
Veröffentlicht 27.11.2025
CPV-Code 60210000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 15.12.2030 – 09.12.2045
Bindefrist (?) 91 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.3

Historischer Durchschnitt aus 467.560 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.232 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -11%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →