Präqualifikation / Eignungsnachweise
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ berechtigt sind.
Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ berechtigt ist.
Anzahl der zur Abgabe des Teilnahmeantrages (aktueller Zeitpunkt) festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers beträgt mindestens 3 Ingenieure.