Erneuerung Personenunterführung Ludwigsburg - BIM-Planung
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Erneuerung Personenunterführung Ludwigsburg - BIM-Planung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine BIM-Planungsleistung für die Erneuerung einer Personenunterführung in Stuttgart.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.507 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
9 Veröffentlichungen
- 09.04.2026 NT 21 - Im Rahmen der 2. Fortschreibung des Projektauftrags "Ludwigsburg" wird die Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung für den Umbau von zwei Aufzugsschächten an Bahnsteig 2 und an Bahnsteig 3 erforderlich. Bei der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-4 (opt. LPH 5-7) und Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-3 (opt. LPH 6) handelt es sich um eine zusätzliche Planungsleistung für ein neues, zusätzliches Planungsobjekt. Eine Übernahme der Termine durch einen Dritten ist aufgrund der erforderlichen Vorbereitungsleistungen und des notwendigen, detaillierten Projektwissens nicht möglich und ist nicht zielführend. Zudem führt eine Vergabe an Dritte zu Verzögerungen im Projektablauf.
- 10.02.2026 NT 19 - Die ergänzende Vermessung basiert auf der bisher erfolgten Vermessung sowie auf die bisher zusammengetragenen Grundlagenermittlung und dient der Vervollständigung und Ergänzung dieser. Ein neuer Auftragnehmer müsste diese Leistungen teilweise wiederholen. Zusätzlich wäre die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers mit sehr hohem Koordinations- und Abstimmungsaufwand verbunden, was höhere Zusatzkosten und die Gefährdung des Terminplans verursachen würde. NT 20 - Im Rahmen der 2- Fortschreibung des Projektauftrags "Bf Ludwigsburg" wird die Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung einer PV-Anlage an Bahnsteig 3 erforderlich. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Planungsleistung. Eine Übernahme der Planung durch einen Dritten ist aufgrund der erforderlichen Vorbereitungsleistungen und des notwendigen, detaillierten Projektwissens nicht möglich und ist nicht zielführend. Zudem führt eine Vergabe an Dritte zu Verzögerungen im Projektablauf. aktuell
- 07.07.2025 NT15 Bei der Planung des Kabeltiefbaus handelt es sich um einen Teil der Verkehrsanlagenplanung. Die Planung des Kabeltiefbaus ist mit der kompletten Verkehrsanlagen Planung technisch und zeitlich verzahnt und kann nicht gesondert betrachtet werden. Der Kabeltiefbau stellt kein gesondertes Objekt dar, sondern ist Teil der Verkehrsanlagen, in diesem Fall des Bahnsteigs. Ein neuer Auftragnehmer müsste diese Leistungen zu Teilen wiederholen, was aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Zudem würde die Notwendigkeit der Wiederholung sämtliches Leistungen zur Gefährdung der Einreichung der Genehmigungsplanung führen und nach hinten raus den Projektbeginn verzögern. Auf Grund der Abgängigkeit der bestehenden Personenunterführung ist eine Verzögerung im Projektablauf der Gesamtmaßnahme nicht möglich
- 19.04.2024 10 - Die Planung der zweite Personenunterführung basiert auf einer bereits teilweise vorhandenen Entwurfsplanung, die durch den AN für die Stadt erstellt wurde und stellt zudem eine Entlastungs-PU für die bestehende PU dar, ohne die die Funktionalität der bestehenden PU nicht gegeben ist. Die Leistung kann nicht durch einen neuen Auftragnehmer erbracht werden, da zwingend die Erstellung einer gesamthaften Genehmigungsplanung und zusätzlich ein gesamthaftes BIM-Modell erstellt werden müssen. Durch die technischen und betrieblichen Abhängigkeiten lassen sich die Leistungen nicht trennen. Zudem würde ein neuer Auftragnehmer eine neue Planung erstellen müssen, was zur Gefährdung der Einreichung der Genehmigungsplanung führen würde und nach hinten raus den Projektbeginn verzögern würde. Auf Grund der Abgängigkeit der bestehenden Personenunterführung ist eine Verzögerung im Projektablauf nicht möglich.
- 18.04.2024 11 - Die zusätzlicen Planungsleistunen basieren auf einer bestehenden Planung und sind für deren Weiterführung von maßgebender Bedeutung. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann die Leistung insgesamt nicht zufriedenstellend erbracht werden und die genehmigungsfähigkeit der Maßnahme ist insgesamt gefährdet. Die Leistung kann nicht durch einen neuen Auftragnehmer erbracht werden, da zwingend die Erstellung einer gesamthaften Genehmigungsplanung und zusätzlich ein gesamthaftes BIM-Modell erstellt werden müssen. Durch die technischen und betrieblichen Abhängigkeiten lassen sich die Leistungen nicht trennen. Zudem würde ein neuer Auftragnehmer eine neue Planung erstellen müssen, was zur Gefährdung der Einreichung der Genehmigungsplanung führen würde und nach hinten raus den Projektbeginn verzögern würde. Auf Grund der Abgängigkeit der bestehenden Personenunterführung ist eine Verzögerung im Projektablauf nicht möglich
- 17.04.2024 12 - Die ergänzende Modellierung basiert auf der bisher erfolgten Vermessung sowie auf die bisher zusammengetragenen Grundlagenermittlung und dient der Vervollständigung dieser. Ein neuer Auftragnehmer müsste diese Leistungen teilweise wiederholen. Zusätzlich wäre die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers mit sehr hohem Koordinations- und Abstimmungsaufwand verbunden, was höhere Zusatzkosten und die Gefährdung des Terminplans verursachen würde
- 20.03.2024 10 - Die Planung der zweite Personenunterführung basiert auf einer bereits teilweise vorhandenen Entwurfsplanung, die durch den AN für die Stadt erstellt wurde und stellt zudem eine Entlastungs-PU für die bestehende PU dar, ohne die die Funktionalität der bestehenden PU nicht gegeben ist. Die Leistung kann nicht durch einen neuen Auftragnehmer erbracht werden, da zwingend die Erstellung einer gesamthaften Genehmigungsplanung und zusätzlich ein gesamthaftes BIM-Modell erstellt werden müssen. Durch die technischen und betrieblichen Abhängigkeiten lassen sich die Leistungen nicht trennen. Zudem würde ein neuer Auftragnehmer eine neue Planung erstellen müssen, was zur Gefährdung der Einreichung der Genehmigungsplanung führen würde und nach hinten raus den Projektbeginn verzögern würde. Auf Grund der Abgängigkeit der bestehenden Personenunterführung ist eine Verzögerung im Projektablauf nicht möglich.
- 20.03.2024 NT 14 - Die ergänzende Baugrundbeurteilung basiert auf der bisher erfolgten Baugrunduntersuchungen und des erstellten geotechnischen Berichts sowie des Baugrundmodells und dient der Vervollständigung dieser auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse. Ein neuer Auftragnehmer müsste diese Leistungen gesamthaft wiederholen, was aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Zudem würde die Notwendigkeit der Wiederholung sämtliches Leistungen zur Gefährdung der Einreichung der Genehmigungsplanung führen und nach hinten raus den Projektbeginn verzögern. Auf Grund der Abgängigkeit der bestehenden Personenunterführung ist eine Verzögerung im Projektablauf der Gesamtmaßnahme nicht möglich.
- 20.03.2024 NT 13 - Die Planung der zweite Personenunterführung basiert auf einer bereits teilweise vorhandenen Entwurfsplanung, die durch den AN für die Stadt erstellt wurde und stellt zudem eine Entlastungs-PU für die bestehende PU dar, ohne die die Funktionalität der bestehenden PU nicht gegeben ist. Die Leistung kann nicht durch einen neuen Auftragnehmer erbracht werden, da zwingend die Erstellung einer gesamthaften Genehmigungsplanung und zusätzlich ein gesamthaftes BIM-Modell erstellt werden müssen. Durch die technischen und betrieblichen Abhängigkeiten lassen sich die Leistungen nicht trennen. Zudem würde ein neuer Auftragnehmer eine neue Planung erstellen müssen, was zur Gefährdung der Einreichung der Genehmigungsplanung führen würde und nach hinten raus den Projektbeginn verzögern würde. Auf Grund der Abgängigkeit der bestehenden Personenunterführung ist eine Verzögerung im Projektablauf nicht möglich.
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