Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Angaben nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A im Angebotsschreiben die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind.