Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter muss nachweisen, dass er über das zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen erforderliche Wissen verfügt.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem verfügt.