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ESTW-A Freihung / Weiherhammer, Strecke 5060 Weiden (Oberpf) – Vilseck, 2 Lose
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ESTW-A Freihung / Weiherhammer, Strecke 5060 Weiden (Oberpf) – Vilseck, 2 Lose
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Ingenieur- und Planungsleistungen (CPV 71240000) für das ESTW-A Freihung / Weiherhammer auf der Strecke 5060 Weiden (Oberpf) – Vilseck.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
7 Veröffentlichungen
- 19.02.2026 NT 10 Um die Fertigstellung der noch ausstehenden Bauleistungen zu realisieren, sind zwingend die Leistungen der BÜW zur sicheren und richtlinienkonformen Abwicklung der Arbeiten erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Bestandteil des HV.Ein Wechsel des AN während der aktuell laufenden Baustellen führt zu massiven Verzögerungen in der Fertigstellung. Folgegewerke können nicht rechtzeitig beginnen und die IBN muss verschoben werden. Massive Eingriffe in den Bauablaufplan, da die Baustelle ohne eine qualifizierte Bauüberwachung nicht weitergeführt werden kann.
- 10.11.2025 9 Um die Fertigstellung der noch ausstehenden Bauleistungen zu realisieren, sind zwingend die Leistungen der BÜW zur sicheren und richtlinienkonformen Abwicklung der Arbeiten erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Bestandteil des HV. Ein Wechsel des AN während der aktuell laufenden Baustellen führt zu massiven Verzögerungen in der Fertigstellung. Folgegewerke können nicht rechtzeitig beginnen und die IBN muss verschoben werden. Massive Eingriffe in den Bauablaufplan, da die Baustelle ohne eine qualifizierte Bauüberwachung nicht weitergeführt werden kann. aktuell
- 09.01.2025 Um die Fertigstellung der noch ausstehenden Bauleistungen zu realisieren, sind zwingend die Leistungen der BÜW zur sicheren und richtlinienkonformen Abwicklung der Arbeiten erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Bestandteil des HV. Ein Wechsel des AN während der aktuell laufenden Baustellen führt zu massiven Verzögerungen in der Fertigstellung. Folgegewerke können nicht rechtzeitig beginnen und die IBN muss verschoben werden. Massive Eingriffe in den Bauablaufplan, da die Baustelle ohne eine qualifizierte Bauüberwachung nicht weitergeführt werden kann.
- 05.09.2024 Original-Veröffentlichung
- 04.09.2024 LÄ 07 - Um den Neubau der HOA im Jahr 2024 zu realisieren, sind zwingend die Leistungen der Bau- und Sicherungsüberwachung in den Gewerken 50 Hertz und Fahrbahn erforderlich, um eine richtlinienkonforme und sichere Umsetzung der Baustelle sicherzustellen. Die beschriebenen Leistungen sind nicht Bestandteile des Hauptvertrags. Ein Wechsel des AN ist nur mit erheblichen Verögerungen im Leistungsablauf verbunden. Eine Einarbeitung in die komplexe Projektthematik und das Vertrautmachen mit den Gegebenheiten vor Ort ist zeitintensiv. Behinderungen im Bauablauf sind dadurch wahrscheinlich und gefährden den geplanten IBN-Termin. Eine erneute Verschiebung des Termins ist wiederum mit Risiken bzgl. Kapazitäten der beteiligten Baufirma behaftet. Massive Eingriffe in den Bauablaufplan, da die Baustelle ohne eine qualifizierte Bau - bzw. Sicherungsüberwachung nicht gestartet werden kann.
- 13.05.2024 LÄ06 Ein Wechsel des AN ist nur mit erheblihen Verögerungen im Leistungsablauf verbunden. Eine Einarbeitung in die komplexe Projektthematik und das Vertrautmachen mit derzeit laufenden Baustellen an unterschiedlichen Standorten ist sehr zeitintensiv. Mögliche Behinderungen im Bauablauf sind dadurch sehr wahrscheinlich und gefährden den geplanten IBN-Termin Mitte 2024. Eine erneute Verschiebung des Termins ist wiederum mit Risiken bzgl. Kapazitäten der beteiligten Systemausrüster und Baufirmen behaftet. Durch die bereits geschilderten zeitlich fixierten Rahmenbedingungen und Eckdaten besteht durch ein Wechsel des AN die Gefahr, dass bereits genehmigte Sperrpauen hinfällig werden und für die IBN bereits gebundenes Personal (IBV, Abnahmeprüfer,..) für das Projekt absagt. Eine erneute Beantragung von Sperrpausen bzw. der IBV/Abnahemprüfer für alle Gewerke ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da dies allessamt knappe Ressourcen sind.
- 07.05.2024 LÄ6 Ein Wechsel des AN ist nur mit erheblihen Verögerungen im Leistungsablauf verbunden. Eine Einarbeitung in die komplexe Projektthematik und das Vertrautmachen mit derzeit laufenden Baustellen an unterschiedlichen Standorten ist sehr zeitintensiv. Mögliche Behinderungen im Bauablauf sind dadurch sehr wahrscheinlich und gefährden den geplanten IBN-Termin Mitte 2024. Eine erneute Verschiebung des Termins ist wiederum mit Risiken bzgl. Kapazitäten der beteiligten Systemausrüster und Baufirmen behaftet. Durch die bereits geschilderten zeitlich fixierten Rahmenbedingungen und Eckdaten besteht durch ein Wechsel des AN die Gefahr, dass bereits genehmigte Sperrpauen hinfällig werden und für die IBN bereits gebundenes Personal (IBV, Abnahmeprüfer,..) für das Projekt absagt. Eine erneute Beantragung von Sperrpausen bzw. der IBV/Abnahemprüfer für alle Gewerke ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da dies allessamt knappe Ressourcen sind.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.582 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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