Präqualifikation / Eignungsnachweise
Eignungsnachweise der Bieter nach VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 a-i bzw. die Bescheinigung der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation, Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.