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Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Standardmaschinen Metallbearbeitung - Teil 2
Landkreis Regen · Regen · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 01.07.2026, 09:30 Uhr (noch 19 Tage)
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Beschreibung
Kurze Beschreibung Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule: bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich/Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion: Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu-Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Ersatzneubau einer Staatlichen Berufsschule mit FOS in Regen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
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Durchschnittliche Personalstärke
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 32 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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