Präqualifikation / Eignungsnachweise
als Nachweis für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer ist mit dem Angebot einzureichen der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)