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Med. Vers. im Rahmen einer Sanitätsstation, ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen für die Bewohnenden für den StO AZ BS der LAB NI
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunschweig · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMed. Vers. im Rahmen einer Sanitätsstation, ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen für die Bewohnenden für den StO AZ BS der LAB NI🏆 21Dx · München
- 21Dx · München
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird die medizinische Versorgung inklusive Sanitätsstation und hausärztlicher Behandlung.
- Der Auftrag umfasst auch die Durchführung von Erstuntersuchungen für die Bewohner.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 15.591.629,16 EUR.
- Das offene Vergabeverfahren richtet sich an geeignete Dienstleister.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für die LAB NI soll die Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation und ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen am Standort AZ Braunschweig ausgeschrieben und vergeben werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wird vom 23.06.2026, 10:00Uhr auf den 25.06.2026, 10:00 Uhr verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
1. Preis: 60% (600 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in acht Unterkri-terien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält für Pos. 1a: 200 Punkte Pos. 1b: 50 Punkte Pos. 1c: 50 Punkte Pos. 2: 100 Punkte Pos. 3a: 75 Punkte Pos. 3b: 25 Punkte Pos. 3c: 75 Punkte Pos. 3d: 25 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. Hinweis: Es werden für die Bewertung die zugrunde liegenden Bruttopreise gewertet. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Konzept 40 %Qualität
2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infekt. Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das Ange-bot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 15.591.629 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
Auftragnehmer 21DxZuschlagswert 15.591.629 €1 Veröffentlichung
- 25.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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