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Neubau Schwimmhalle in Harrislee - Planungsleistungen Technische Ausrüstung
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Harrislee · Kiel · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Schwimmhalle in Harrislee - Planungsleistungen Technische Ausrüstung🏆 Planungsgruppe VA GmbH · Hannover
- Planungsgruppe VA GmbH · Hannover
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Planungsgruppe VA GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen - 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI - 2 - Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI - 3 - Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI - 4 - Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI - 6 - Förderanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI - 7 - Nutzungsspezifische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI - 8 - Gebäudeautomation gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI Beauftragt werden jeweils die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Näheres zu Art und Umfang der Leistung ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept zur Leistungserbringung 60 Pkt.Qualität
Bewertet werden die Unterkriterien - Aufgabenverständnis und methodische Herangehensweise - Qualifikation des Projektteams - Qualität der Projektorganisation Näheres zur Bepunktung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen
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Honorarangebot 40 Pkt.Preis
Gewertet wird das im Preisblatt abgegebene Honorarangebot des Bieters. Die Honorarpunktzahl wird dabei auf Grundlage einer Berechnungsformel (siehe Vergabeunterlagen) ermittelt. Hierbei erhält das günstigste Angebot die maximale Punktzahl (40 Punkte) und dient als Bezugsgröße zu den anderen Angeboten. Die anderen Angebote werden in ihrer Verhältnismäßigkeit zum günstigsten Angebot bepunktet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Planungsgruppe VA GmbHZuschlagswert 719.867 €1 Veröffentlichung
- 02.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.307 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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