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Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff
KI-Eignungsanalyse
Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. ///// Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. ///// Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich unter Bezugnahme auf die Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem der Deutschen Bahn AG Bereich Beschaffung Infrastruktur (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) vor, vom jeweiligen Auftragnehmer im Zuge der Durchführung bzw. während der Geltungsdauer der jeweiligen Präqualifikation jederzeit im Hinblick auf das Vorhandensein bzw. das Fortbestehen der im PQ-Verfahren bewerteten Eignungskriterien zu überprüfen. Der Auftraggeber ist auf dieser Grundlage insbesondere berechtigt, sowohl im Rahmen eines laufenden Vergabeverfahrens als auch jederzeit während der Laufzeit eines Vertrages die im Präqualifikationssystem hinterlegten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise erneut sowie wiederholt zur Vorlage zu verlangen. Insoweit behält der Auftraggeber sich insbesondere die (ggf. erstmalige) Vorlage von (qualifizierten) Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) des Finanzamts, der Sozialkasse, der Krankenkasse(n) und der Berufsgenossenschaft vor. Die Vorlage der vorgenannten Nachweise kann für den Auftraggeber u.U. von wesentlicher Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass die im gegenständlichen Leistungsbereich tätigen Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen. ///Hinweis zur Foreign Subsidies Regulation („FSR“): Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueberSubventionen-aus-Drittstaaten-11341426 Alle Bewerber müssen mit dem Teilnameantrag und in aktualisierter Fassung mit dem finalen Angebot entweder eine Meldung oder eine Erklärung einreichen! Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Daten von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied in der Meldung/ Erklärung anzugeben. Es wird pro Bewerber-/Bietergemeinschaft aber nur eine Meldung/ Erklärung gesamthaft für alle abgegeben. Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum zwingenden Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Bei losweiser Vergabe kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen (sämtliche Loskombinationen sind zulässig) oder eine Gesamtvergabe in Betracht. ///// Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. ///// Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. ///// Die Bekanntmachung betrifft die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 689 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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