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Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet
Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH · Strausberg · Brandenburg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos I🏆 NK-Cleaningservice · Berlin
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Los 2 VergebenLos II🏆 Rankl Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH · Berlin
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Los 3 VergebenLos III🏆 Rankl Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH · Berlin
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Los 4 VergebenLos IV🏆 NK-Cleaningservice · Berlin
- NK-Cleaningservice · Berlin
- Rankl Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 18 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: NK-Cleaningservice u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Leistungsumfang umfasst Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Wohn- und Geschäftsgebäude.
- Reinigungsobjekte ergeben sich aus einer separaten Objektliste.
- Spezifische Flächenangaben für Boden, Glas und Spiegel sind in der Beschreibung aufgeführt.
- Sonderreinigungen sind nach Bedarf zu erbringen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg durch einen qualifizierten Auftragnehmer. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV. Den einzelnen Losen I bis IV sind die jeweils zu reinigenden Objekte gemäß jeweiliger Objektliste zugewiesen. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Unterhaltsreinigungsleistungen in Eingangsbereichen (Haueingangstüren, Fußroste/Fußmatten, Eingangsbeleuchtung, Klingelanlage, Hausaushangs- und Briefkästen), Treppenhausbereichen (Treppen und Podeste einschließlich Tritt- und Setzstufen, Fußböden und Scheuerleisten, Handläufe, Licht- und Klingeltaster, Fensterbretter, Wände und Decken, Heizkörper, Treppenhausgeländer, Türen/Zargen einschließlich Seitenteile, Lampen), Aufzügen (sofern vorhanden, einschließlich Aufzugskabinen, Aufzugstüren, Türführungsschienen) und Kellergängen. Darüber hinaus sind Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV jeweils Glasreinigungsleistungen (Treppenhausfenster, Fenster in den Kellergängen und Fenster in den zugänglichen Gemeinschaftsräumen, Hof- und Nebentüren, Glasschächte Aufzüge), Grundreinigungsleistungen (Fußbodenbeläge im Treppenhaus und Aufzug) und Sonderreinigungsleistungen. Die Reinigungsleistungen sind turnusmäßig in Woche, Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr gemäß Leistungsverzeichnis durchzuführen. Sonderreinigungsleistungen sind bei Bedarf auszuführen. Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 01.07.2026 und enden am 30.06.2028. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit(en) um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 1 %
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) NK-Cleaningservice · Rankl Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbHZuschlagswert 589.887 €1 Veröffentlichung
- 20.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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