Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz (bundesweit)
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 100 T€ Netto-Honorar pro Einzelabruf (bundesweit): Leistungen werden über folgende Fachlose vergeben: Los 1: UVP und naturschutzfachliche Planungen, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Naturschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Naturschutz; Los 2: Wasserrechtliche Gutachten, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Wasser/Gewässerschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Wasser/Gewässerschutz; Los 3: Bodenschutz und Abfallmanagement in der Planung, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Boden/Abfall, Generelle UBÜ Schwerpunkt Boden/Abfall; Los 4: Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Immissionsschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Immissionsschutz
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen im Umwelt- und Naturschutz bundesweit.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 20 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
2 Veröffentlichungen
- 27.01.2026 Die Nutzung der Rahmenvereinbarung (RV) durch Projekte der DB InfraGO hat sich als äußerst effektives Instrument erwiesen, um Umweltplanungs- und Bauüberwachungsleistungen erfolgreich und effizient zu beauftragen. Die Auslastung der bestehenden Rahmenverträge ist im Bereich Umweltplanung sehr hoch. Die Ermittlung des Auftragsvolumens über die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich Verlängerungsoptionen (Schätz- und Höchstwerte), erfolgte im Mai 2023 auf Basis des mittleren jährlichen Abrufvolumens laut RV-Monitoring des bestehenden Rahmenvertrags. Bei der Berechnung der Vergabesumme wurden folgende Faktoren berücksichtigt: • Erhöhung EKV durch steigenden Bedarf; • Steigendes Preisniveau abgebildet durch Preiserhöhung der Ingenieurleistung (Preissteigerung gem. Marktpreisprognose) sowie aufgrund von projektspezifischen BIM-Leistungen; • Erhöhung der Abrufgrenze auf Erhöhung der Abrufgrenze auf 100 T€. Ungeachtet der deutlichen Erhöhung des Auftragsvolumens werden die prognostizierten Zielwerte angesichts der weiterhin hohen Nachfrage sowie der intensiven Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung schneller als ursprünglich geplant erreicht. Hierfür maßgeblich sind insbesondere, dass der von der Europäischen Union vorgegebene Rechtsrahmen im Umweltrecht immer strenger ausgelegt wird und infolgedessen auch die behördlichen Auflagen weiter zunehmen. So z.B. im Bodenschutz, wo Behörden im Zuge der Genehmigung eine bodenkundliche Baubegleitung fordern können. Dies resultiert in einer wachsenden Anzahl notwendiger Fachgutachten im Genehmigungsprozess und einem erhöhten Bedarf an umweltfachlicher Bauüberwachung. Darüber hinaus wirken sich Veränderungen in der Arte des Bauens, insbesondere die Einführung der Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK) sowie das Konzept des „Bauen im Takt“ (SB2) zur planmäßigen Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (“Instandhaltungs-Container”) und für Ausbau- beziehungsweise Modernisierungsprojekte (“Invest-Container”), bedarfssteigernd aus. Auch diese für die Deutsche Bahn strategisch bedeutsamen Vorhaben nutzen die Rahmenvereinbarung verstärkt. Ferner sieht die S3-Strategie der Deutschen Bahn die fortwährende Nutzung bewährter und effizienter Lösungen vor, um Kosten und Ressourcen nachhaltig zu schonen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung des Zielwertes der bestehenden Rahmenvereinbarung unerlässlich. Nur auf diese Weise lassen sich die erforderliche Kontinuität und Versorgungssicherheit in den Projekten gewährleisten, zusätzliche Kosten vermeiden sowie die Effizienz der Projektabwicklung sicherstellen. Die Neuausschreibung der Lose aus der Rahmenvereinbarung befindet sich bereits in Vorbereitung. Zur Sicherstellung einer angemessenen Qualität der Vergabeunterlagen sowie zur Berücksichtigung geänderter fachlicher und rechtlicher Anforderungen ist eine entsprechend sorgfältige Bearbeitung erforderlich. Die Erhöhung des Zielwertes würde die Bearbeitungsdauer bis zur Neuausschreibung entlasten und die reibungslose Fortführung der Projekte unterstützen. aktuell
- 26.01.2026 Die Nutzung der Rahmenvereinbarung (RV) durch Projekte der DB InfraGO hat sich als äußerst effektives Instrument erwiesen, um Umweltplanungs- und Bauüberwachungsleistungen erfolgreich und effizient zu beauftragen. Die Auslastung der bestehenden Rahmenverträge ist im Bereich Umweltplanung sehr hoch. Die Ermittlung des Auftragsvolumens über die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich Verlängerungsoptionen (Schätz- und Höchstwerte), erfolgte im Mai 2023 auf Basis des mittleren jährlichen Abrufvolumens laut RV-Monitoring des bestehenden Rahmenvertrags. Bei der Berechnung der Vergabesumme wurden folgende Faktoren berücksichtigt: • Erhöhung EKV durch steigenden Bedarf; • Steigendes Preisniveau abgebildet durch Preiserhöhung der Ingenieurleistung (Preissteigerung gem. Marktpreisprognose) sowie aufgrund von projektspezifischen BIM-Leistungen; • Erhöhung der Abrufgrenze auf Erhöhung der Abrufgrenze auf 100 T€. Ungeachtet der deutlichen Erhöhung des Auftragsvolumens werden die prognostizierten Zielwerte angesichts der weiterhin hohen Nachfrage sowie der intensiven Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung schneller als ursprünglich geplant erreicht. Hierfür maßgeblich sind insbesondere, dass der von der Europäischen Union vorgegebene Rechtsrahmen im Umweltrecht immer strenger ausgelegt wird und infolgedessen auch die behördlichen Auflagen weiter zunehmen. So z.B. im Bodenschutz, wo Behörden im Zuge der Genehmigung eine bodenkundliche Baubegleitung fordern können. Dies resultiert in einer wachsenden Anzahl notwendiger Fachgutachten im Genehmigungsprozess und einem erhöhten Bedarf an umweltfachlicher Bauüberwachung. Darüber hinaus wirken sich Veränderungen in der Arte des Bauens, insbesondere die Einführung der Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK) sowie das Konzept des „Bauen im Takt“ (SB2) zur planmäßigen Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (“Instandhaltungs-Container”) und für Ausbau- beziehungsweise Modernisierungsprojekte (“Invest-Container”), bedarfssteigernd aus. Auch diese für die Deutsche Bahn strategisch bedeutsamen Vorhaben nutzen die Rahmenvereinbarung verstärkt. Ferner sieht die S3-Strategie der Deutschen Bahn die fortwährende Nutzung bewährter und effizienter Lösungen vor, um Kosten und Ressourcen nachhaltig zu schonen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung des Zielwertes der bestehenden Rahmenvereinbarung unerlässlich. Nur auf diese Weise lassen sich die erforderliche Kontinuität und Versorgungssicherheit in den Projekten gewährleisten, zusätzliche Kosten vermeiden sowie die Effizienz der Projektabwicklung sicherstellen. Die Neuausschreibung der Lose aus der Rahmenvereinbarung befindet sich bereits in Vorbereitung. Zur Sicherstellung einer angemessenen Qualität der Vergabeunterlagen sowie zur Berücksichtigung geänderter fachlicher und rechtlicher Anforderungen ist eine entsprechend sorgfältige Bearbeitung erforderlich. Die Erhöhung des Zielwertes würde die Bearbeitungsdauer bis zur Neuausschreibung entlasten und die reibungslose Fortführung der Projekte unterstützen.
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