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Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bundesland Niedersachsen
Niedersachsen.next GmbH · Hannover · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEntwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bundesland Niedersachsen🏆 Scholz & Friends Berlin GmbH · Berlin
- Scholz & Friends Berlin GmbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Scholz & Friends Berlin GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Es sollte die Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bundesland Niedersachsen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kurzkonzept und Pitch 70 %Qualität
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch eine Jury, bestehend aus mindestens drei bis maximal neun Personen. Dazu gehörten Teilnehmer*innen aus der Landesregierung, Vertreter*innen aus Wirtschaftsverbänden und Marketingexpert*innen aus dem Team. Jeder Teilnehmer der Jury bewertete anhand der u.g. Fragestellungen eigenständig, aus den Einzelbewertungen wurde für die Gesamtbewertung der vorliegenden Angebote ein Durchschnittswert pro Angebot gebildet. Die Bewertung wurde immer durch die gleichen Personen der Jury vorgenommen. Die bei jeder Frage erreichte Note wurde mit dem Faktor 4,66666 multipliziert. Somit konnte bei jeder Frage die Höchstpunktzahl 70 (15 Punkte * 4,66666) erreicht werden. Die bei den Fragen erreichten Gesamtpunkte (maximal 490 Punkte) wurden durch die Anzahl (7) der Fragen geteilt, das Ergebnis floss zu 70 % in die Gesamtbewertung ein. Wurden die Ausführungen in Konzept und Pitch im Durchschnitt als ungenügend oder mangelhaft bewertet, führte dies zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso führte die Nichtvorlage des Konzeptes zum Ausschluss des Angebotes. Für die Bewertung der Qualität stellte sich jedes Jurymitglied folgende Fragen: - Herleitung und Darstellung der Leitidee mit dem Ziel. die strategische Grundlage und den kreativen Ansatz für die Standortkampagne nachvollziehbar und verständlich vorzustellen. Die Jury möchte wissen, inwieweit die Strategie eindeutig, konsistent und überzeugend ist. - Kreative Leitidee: Darlegen einer übergreifenden Kampagnenidee, die auf die Ziele der Standortkampagne einzahlt und sich unterschiedliche Zielgruppen (Unternehmen, Fachkräfte, Bevölkerung) eignet. Die Jury möchte nachvollziehen können, ob die Idee klar, überzeugend und sympathisch ist. - Tonalität und Stil: Passt die Tonalität zu Niedersachsen und schafft sie eine Abgrenzung zu anderen Bundesländerkampagnen - offen und echt; selbstbewusst pragmatisch; charmant trocken? Die Jury möchte erfahren, wie Tonalität und Stil zu den vielschichtigen Eigenschaften des Flächenlandes Niedersachsen (gleichzeitig ländlicher Charakter / Landwirtschaft, Industriestandort, Forschungsstandort, Küste, Gebirge etc.) passen. - Kreativvorschläge: Zeigen, dass die Leitidee in einzelnen Maßnahmen für die Zielgruppen Investor*innen (Priorität), Fachkräfte und die Öffentlichkeit in Niedersachsen funktioniert. Maßnahmen (ausführliche Liste siehe Agentubriefing) sind z.B. Bewegtbild, OOH, Print, Website, Live-Aktion. Die Jury möchte sehen, ob die Kreativvorschläge on-strategy, state-of-the-art und eigenständig sind. - Strategische Ansätze zu Mediamix und KPIs mit dem Ziel, die Wirkungskette zu skizzieren und Messbarkeit der Kampagne andeuten. Die Jury möchte verstehen, inwieweit die Ansätze nachvollziehbar, effektiv und on-strategy sind. - Team-Eindruck: Vorstellung der Agentur und der Mitarbeitenden für die Kampagne. Die Jury möchte Team, Kompetenzen und Arbeitsweise kennenlernen. - 100 Tage Fahrplan: Vorstellung der Maßnahme für die ersten 100 Tage der Zusammenarbeit. Die Jury möchte sich ein Bild von Struktur, Tempo und Prioritäten machen.
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Angebotssumme 30 %Preis
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgte auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck. Es waren hierbei alle Positionen zu bepreisen. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (netto) erhielt 30 Punkte. Die übrigen Bieter erhielten Punkte gemäß nachstehender Formel: Angebotssumme des günstigsten Bieters (netto) : Angebotssumme des aktuellen Bieters (netto) * 30 = Anzahl der erreichten Punkte im Zuschlagskriterium "Preis".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 95 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Scholz & Friends Berlin GmbHZuschlagswert 6.689.076 €1 Veröffentlichung
- 20.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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