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Regionalmanagement Nordostniedersachen - Wasserstoffwirtschaft
Landkreis Osterholz · Osterholz-Scharmbeck · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
In den elf Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg besteht seit 2020 ein Regionalmanagement Wasserstoffwirtschaft. Dieses versteht sich als landkreisübergreifende Koordinierungs- und Unterstützungsstruktur, die darauf ausgerichtet ist, regionale Potentiale zu erschließen und Entwicklungsprozesse zu beschleunigen. Die Arbeit des Regionalmanagements zielt darauf ab, tragfähige Rahmenbedingungen für unternehmerische Aktivitäten zu verbessern und die Region Nordostniedersachsen als Wasserstoff- und Transformationsstandort weiter zu stärken. Diese Aktivitäten sollen weitergeführt und inhaltlich weiterentwickelt werden. Das Regionalmanagement ist organisatorisch so aufzustellen, dass eine wirksame Unterstützung der regionalen Entwicklungsprozesse als auch eine Verstetigung der aufgebauten Strukturen ermöglicht wird. Die entsprechenden Arbeitspakete sind in der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung aufgeführt. Das Gesamtvolumen ist bei dreijähriger Laufzeit mit € 1,0 Mio brutto kalkuliert, wovon ca. € 0,66 Mio brutto für externe Dienstleistungen vorgesehen sind. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit Bundesmittel im Rahmen des GRW-Koordinierungsrahmen gefördert. Die für das Regionalmanagement zu erbringenden Dienstleistungen sind als förderfähige Leistungen auszuführen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Regionalmanagements Wasserstoffwirtschaft in Nordostniedersachsen.
- Das Gesamtvolumen beträgt 1,0 Mio. € brutto über drei Jahre, davon ca. 0,66 Mio. € für externe Dienstleistungen.
- Die Dienstleistungen müssen als förderfähige Leistungen im Rahmen des GRW-Koordinierungsrahmens erbracht werden.
- Die genauen Aufgaben und Anforderungen sind in der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Gesucht wird ein Dienstleister für das Regionalmanagement Nordostniedersachsen im Bereich Wasserstoffwirtschaft.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 55 %Qualität
Schriftliche Ausführungen zur konzeptionellen Herangehensweise an die projektspezifische Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams Erforderlich ist eine schriftliche Darstellung zur projektspezifischen Bearbeitung, hierbei werden insbesondere Aussagen zur Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und insbesondere projektspezifische Besonderheiten/besondere Herausforderungen erwartet. Es ist ein kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan mit namentlicher Benennung der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren zeitliche Einordnung im Gesamtablauf nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Daten zu Vertragsbeginn, Vertragszeitraum und den Zwischenterminen aufzustellen und beizufügen. Des Weiteren ist ein Organigramm mit der Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter und deren Position im Projektteam und ihre zu erbringenden Leistungsbereiche beizufügen. Ferner ist die Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektbearbeiter z. B. für Besprechungen vor Ort im Detail darzustellen. Die Ausführungen sollen auf maximal 10 Textseiten (exkl. Abbildungen) beschränkt werden. Mit Abgabe des Angebotes hat der Bieter die vorstehend aufgeführten Angaben vorzulegen. Der Inhalt des Angebotes wird unter Berücksichtigung dieser Angaben sowie des Ergebnisses des Verhandlungsgesprächs zu oben angegebenen und angekreuzten Wertungskriterien mit jeweils einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten bewertet (siehe auch Aufforderung zur Verhandlung/Angebotsabgabe). Die Bewertung der Unterkriterien zu dem Kriterium „Qualität“ erfolgt nach folgendem Punktesystem: • 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt. • 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. • 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt. • 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. • 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. • 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt
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Preis 45 %
Für die Angebotswertung des Preises (in €) wird der Stundensatz des Projektteams (in €/h) gewertet: Der Stundensatz des Projektteam (in €/h) wird wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
-Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. -- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. -- Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und eine Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist. Die Versicherung hat ausdrücklich die Haftung für etwaig eingesetzte Subunternehmer einzuschließen und eine Nachhaftung von mindestens drei Jahren sicherzustellen. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der entsprechende Versicherungsnachweis für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
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Gesamtjahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Regionalentwicklung/Regionalmanagement) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert). (10 %) Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 1 Punkt: ≥ 0,1 - 0,5 Mio. € 2 Punkte: > 0,5 - 1,0 Mio. € 3 Punkte: > 1,0 Mio. €
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Büroreferenzen (35 %): Ausführung von Leistungen in den letzten Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen für öffentliche Auftraggeber der letzten Jahre (seit 2021, d. h. die Leistungen müssen zwischen 2021 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein). 1 Punkt: Erfahrung mit Regionalmanagement, Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen. 2 Punkte: Erfahrung mit Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen. 3 Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) mit Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen, davon 1-fach im Technologiefeld Wasserstoffwirtschaft. § 46 (3) Nr. 2 VgV – Persönliche Referenzen (Gesamt: 55 %): Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen für öffentliche Auftraggeber der letzten Jahre (seit 2021, d. h. die Leistungen müssen zwischen 2021 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein). - Referenzen des Projektleiters (30 %) 1 Punkt: Erfahrung mit Regionalmanagement, Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen. 2 Punkte: Erfahrung als Projektleiter mit Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen. 3 Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) als Projektleiter mit Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen, davon 1-fach im Technologiefeld Wasserstoffwirtschaft. - Referenzen des stellvertretenden Projekteiters (25 %) 1 Punkt: Erfahrung mit Regionalmanagement, Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen. 2 Punkte: Erfahrung mit Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen. 3 Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) mit Technologietransferleistungen oder vergleichbar inkl. Umgang mit kommunalen Partnern und Unternehmen, davon 1-fach im Technologiefeld Wasserstoffwirtschaft.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
- Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung. - Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. - Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren. - Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. - Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität. - Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen. - Angabe von wirtschaftlichen Verknüpfungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- 26.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 21.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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