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Ankauf, Entsorgung/Recycling IT-Hardware und Zubehörteile
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Ankauf und Entsorgung von IT-Hardware
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für den Ankauf und die Entsorgung/Recycling von IT-Hardware und Zubehörteilen durch die AOK Niedersachsen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2025).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und zur Absicherung potenzieller Schadensfälle ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen, die mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis umfasst: Personen- und Sachschäden: mindestens 5.000.000 EUR Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 EUR Vermögensschäden: mindestens 250.000 EUR Verlust von überlassenen Schlüsseln oder Schließkarten: mindestens 100.000 EUR Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung des Versicherers) ist vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen und auf Verlangen jederzeit zu erneuern. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen."
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): EfB-Zertifikat (Entsorgungsfachbetrieb) und ISO 14001 oder EMAS
Sicherheit & Versorgung
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Datenschutz- bzw. Informationssicherheitskonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (siehe Punkt 11 der Leistungsbeschreibung) max. DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 10 oder 11
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Übergabeprotokoll (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Muster Übergabeprotokoll (siehe Punkt 7.4.3 der Leis-tungsbeschreibung)
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Übersicht verschließbare Behältnisse (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Allgemeine Übersicht, in der aufgeführt sind, welche Form der Schließung und welche verschließbaren Behältnisse für die Abholung eingesetzt und zur Verfügung werden können und Abbildung inkl. Beschreibung, Abmessungen und ggf. Artikelnummer der entsprechenden Behälter (siehe Punkt 7.4.2 der Leistungsbeschreibung)
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Weiterveräußerung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass bei einer Weiterveräußerung der Geräte sichergestellt ist, dass diese nur an Abnehmer weitergegeben werden, die diesen Kriterien entsprechen und die eine Weiterverwendung entsprechend der in der EU geltenden Gesetzeslage und unter Berücksichtigung der zuvor dargelegten Priorisierung garantieren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...". Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten 0NW050/S01-160
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 19.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 85 Tage nach Fristende
Auftragnehmer JuRec-IT Social & Green Remarketing GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 393 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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