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Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1: Standorte Berlin; Los 2: Bad Elster; Los 3: Langen
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbun-desamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1 - Berliner Standorte
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Los 2 VergebenRahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 2 - Bad Elster🏆 E+Service+Check GmbH · Laucha an der Unstrut
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Los 3 VergebenRahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 3 - Langen
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1: Standorte Berlin; Los 2: Bad Elster; Los 3: Langen
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
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Preis nach Wichtigkeit
Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
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Preis nach Wichtigkeit
Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) E+Service+Check GmbH · G & K GmbH - Elektrische Sicherheit1 Veröffentlichung
- 03.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 125 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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