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Erweiterung THG, Hauptstr. 148, 45219 Essen-Kettwig, Totalunternehmer Vergabe Erweiterungsneubau
Stadt Essen - Immobilienwirtschaft · Essen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErweiterung THG, Hauptstr. 148, 45219 Essen-Kettwig, Totalunternehmer Vergabe Erweiterungsneubau🏆 KLEUSBERG GmbH & Co. KG · Wissen
- KLEUSBERG GmbH & Co. KG · Wissen
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: KLEUSBERG GmbH & Co. KG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Erweiterung des Theodor-Heuss-Gymnasiums durch einen Totalunternehmer (TU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung im Verhandlungsverfahren nach vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Gleichstellung der Geschlechter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 55 Pkt.Kosten
Min.-Preis = max Punktzahl, 1,5- Fach x Min.-Preis = 1 Punkt, dazwischen linear interpoliert Schlüsselfertiges Planen und Bauen. Bewertet wird der Angebotspreis sämtlicher Leistungen für das schlüsselfertige Planen und Bauen, wobei der niedrigste angebotene Preis die maximale Punktzahl und der 1,5fach oder mehr dem niedrigsten Angebot entsprechende Preis 1 Punkt erhält. Innerhalb dieser Preisspanne wird die Punktzahl des Bieters auf zwei Nachkommastellen durch lineare Interpolation ermittelt.
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Präsentation des schriftlichen Angebotsinhalts im Vorstellungstermin 10 Pkt.Qualität
Der schriftliche Angebotsinhalt wird im Rahmen einer Präsentation dargestellt und auf Rückfragen der Vergabestelle eingegangen. Es kommt auf eine überzeugende Darstellung der Projektbeteiligten im Termin an. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitung persönlich vorstellt und den schriftlichen Angebotsinhalt für die Vergabestelle nachvollziehbar präsentiert. "Die Bewertung erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, und zwar anhand einer vergleichenden Betrachtung der Angebote. 1 = sehr gut - in allen Belangen plausible, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Angaben (bis zu 15 P) 2 = gut - überwiegend plausible, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Angaben (bis zu 12 P) 3 = mittelmäßig - durchschnittlich plausible, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Angaben (bis zu 10 P) 4 = ausreichend - trotz Mängeln noch in ausreichendem Maße plausible, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Angaben (bis zu 8 P) 5 = nicht ausreichend - erheblich mangelbehaftete Angaben, insgesamt nicht plausibel, nachvollziehbar und widerspruchsfrei (bis zu 4 P)"
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Gebäude-/Grundrissorganisation und Flächenkonzept 5 Pkt.Qualität
Bewertet werden die folgenden Gesichtspunkte: Umsetzung Raumprogramm, Qualität und Organisation der Funktionszusammenhänge, Umsetzung Raumkonezpt gemäß Schulbauleitlinie der Stadt Essen, Barrierefreiheit, natürliche Belichtung und Aufenthaltsqualität
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Funktionalität und Gestaltung der Gebäudekubatur, Fassade und Dach, äußere Erschließung 5 Pkt.Qualität
Bewertet werden die folgenden Gesichtspunkte: Fassadengestaltung, Baukörperform und seine Eingliederung in die Umgebung, Integration technischer Bauelemente, Erschließung im Außenbereich
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Qualitäten im Farb- und Materialkonzept insgesamt (Gebäudehülle, Innenausbau, Außenanlagen) 5 Pkt.Qualität
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Konzept der technischen Gebäudeausstattung 5 Pkt.Qualität
Bewertet werden die folgenden Gesichtspunkte: Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes, Wartungsaufwand, Nachhaltigkeit, Robustheit im Schulbetrieb, Nachtkühlung
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Verhältnis Verkehrsfläche zu Nutzfläche über alle Gebäudeteile 5 Pkt.Qualität
Bewertet wird das Verhältnis Verkehrsfläche zu Nutzfläche
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Nachhaltigkeitskonzept 5 Pkt.Qualität
"Das vorzulegende Konzept hat die folgenden Bestandteile: 1. Projektabwicklungskonzept unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten 2. Machbarkeit - Soll-/Ist-Vergleich Flächen, Prüfung vorhandene Konzepte und technische Umsetzung 3. Zeitlicher Realisierungsablauf (inkl. Bauablauf)" "Die Bewertung erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, und zwar anhand einer vergleichenden Betrachtung der Angebote. 1 = sehr gut - in allen Belangen plausible, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Angaben (bis zu 5 P) 2 = gut - überwiegend plausible, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Angaben (bis zu 4 P) 3 = mittelmäßig - durchschnittlich plausible, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Angaben (bis zu 3 P) 4 = ausreichend - trotz Mängeln noch in ausreichendem Maße plausible, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Angaben (bis zu 2 P) 5 = nicht ausreichend - erheblich mangelbehaftete Angaben, insgesamt nicht plausibel, nachvollziehbar und widerspruchsfrei (bis zu 1 P)"
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Umsetzung der Bauaufgabe 5 Pkt.Qualität
Die Angaben des Bieters zu den einzusetzenden Nachunternehmern sind nachvollziehbar und inhaltlich prüfbar darzulegen. "Die Berwertung erffolgt nach den nachfolgenden Kriterien zur Umsetzung der Bauaufgabe: 5 Punkte: Die Bauleistungen werden überwiegend vom TU mit eigenen Mitarbeitenden erbracht. Bis zu 5 Nachunternehmer zur Erreichung der vollen Punktzahl möglich 3 Punkte: Die Bauleistungen werden teilweise durch eigene Mitarbeitende erbracht und mit zusätzlich maximal 6-10 Nachunternehmern 0 Punkte: Die Bauleistungen werden ausschließlich oder überwiegend durch Nachunternehmer ausgeführt (> 10 Nachunternehmer)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.758 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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