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Sanierung der Festhalle Stöckwiese in Bietigheim - Objektplanung
Gemeindeverwaltung Bietigheim · Bietigheim · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 19.08.2026, 10:00 Uhr (noch 7 Tage)
Beschreibung
Die Gemeinde Bietigheim beabsichtigt die umfassende Sanierung und funktionale Modernisierung der gemeindeeigenen Festhalle in der Stöckwiese. Die Festhalle stellt einen zentralen Veranstaltungsort für das kulturelle, gesellschaftliche und örtliche Vereinsleben dar und besitzt insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Volksfest eine herausragende Bedeutung. Darüber hinaus wird das Gebäude ganzjährig für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt und dient in den Wintermonaten als Unterstellmöglichkeit für Wohnmobile. Die Festhalle befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 938/4 in der Stöckwiese 7 in 76467 Bietigheim. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 errichtet und steht nicht unter Denkmalschutz. Die wesentlichen technischen Gewerke, insbesondere die Elektroinstallation, die Trinkwasser- und Abwasserinstallation sowie die Dachkonstruktion einschließlich Dachabdichtung, stammen ebenfalls aus dem Baujahr 2000. Eine Beheizung der Hallen erfolgt nicht; eine Beheizung ist lediglich in den Nebenräumen vorhanden. Das Gebäude besteht aus einer großen Veranstaltungshalle mit Bühne und Thekenbereich, mehreren Neben- und Funktionsräumen sowie einer rückwärtig angeordneten kleineren Halle. Die Festhalle ist nicht durch ein eigenständiges Grundstück abgegrenzt, sondern Bestandteil des großflächigen gemeindeeigenen Grundstücks Flst.-Nr. 938/4, auf dem sich auch die für Veranstaltungen erforderlichen Außen- und Erschließungsflächen befinden. Im Rahmen des laufenden Betriebs wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche, technische und funktionale Defizite festgestellt. Neben altersbedingten Schäden an der Gebäudesubstanz bestehen erhebliche Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung sowie an der Infrastruktur der Außenanlagen. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sanierung und Modernisierung der Festhalle, um einen langfristig wirtschaftlichen, sicheren und funktionalen Betrieb sicherzustellen sowie die Anforderungen an heutige Verans
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Objektplanungsleistungen (LPH 1-9) für die Sanierung der Festhalle Stöckwiese.
- Die Bauarbeiten sind verbindlich für September 2027 bis Juli 2028 geplant.
- Die Grobkostenschätzung für die Gewerke beträgt ca. 1,38 Mio. € brutto.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Zuerst LPH 1-4, dann optional LPH 5-9.
- Erforderlich sind Nachweise gemäß HOAI für Objektplanung von Gebäuden.
Gesucht werden Objektplanungsleistungen (LPH 1-9) für die Sanierung und Modernisierung der Festhalle Stöckwiese in Bietigheim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Fachliche Qualifikation der Projektleitung / Bauleitung 35 %Qualität
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Honorar 25 %Preis
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Präsentation eines vergleichbaren Projektes des Bewerbenden 20 %Qualität
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Beim Bietergespräch gewonnene Eindrücke 20 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage, bei einer Zurückweisung auf elektronischem weg um 5 Kalendertage verkürzt, also 10 Kalendertage (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach § 160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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