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Weiterentwicklung und Betrieb des Bestands-Single Sign-on (SSO) der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Vergabegegenstand ist die Weiterentwicklung, der Betrieb, die Wartung und der Support des bestehenden zentralen Identity- und Access-Management-Systems (IAM) "BVG SSO" der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Das System basiert auf Keycloak (Red Hat buil
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabegegenstand ist die Weiterentwicklung, der Betrieb, die Wartung und der Support des zentralen Identity- und Access-Management-Systems (IAM) "BVG SSO" der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem genannten Gewichtungsfaktor, erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Die Bewertungsgrundlage (so genannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: Kennzahl = (0,5*Gesamtpunktzahl Leistung / 0,5*Angebotspreis) * 100.000.000
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Auswertung der Bewertungskriterien (B-Kriterien) 27,8 %Qualität
B-Kriterien sind Soll-/ bzw. Bewertungskriterien deren Erfüllungsgrad bewertet wird. Sie bilden somit die Qualität der angebotenen Leistung ab. Die als B-Kriterium gekennzeichneten Anforderungen werden in zwei Typen unterschieden B-Kriterien des Typs "B" (Binär) und B-Kriterien des Typs "Konzepte". Für die B-Kriterien können maximal 298 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 55% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht einem gewichteten Wert von 55 Punkten). Die Punkte, die der Bieter für jedes einzelne B-Kriterium (des Typs "B" und des Typs "Konzept") erreichen kann (sog. Bewertungspunkte), ergeben sich aus der jeweiligen Anforderungs-/ Leistungsbeschreibung und der entsprechenden Gewichtung des B-Kriteriums multipliziert mit dem Erfüllungsgrad in Punkten. B-Kriterium Typ "B" (Binär) Bei Bewertungskriterien des Typs "B" ist der Bieter aufgefordert, wie bei den A-Kriterien, in der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" in der Spalte [Erfüllung] je B-Kriterium Typ "B" anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllen kann ("JA", "NEIN"). Eine mit "JA" beantwortete Anforderung wird mit 6 Punkten bewertet. Wird die Anforderung mit "Nein" beantwortet, erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten. Kann ein Bieter ein binäres B-Kriterium nicht erfüllen, ist dies mit "NEIN" zu beantworten. Der Erfüllungsgrad wird mit den Gewichtungspunkten multipliziert. Somit ergeben sich die Wertungspunkte zur entsprechenden Anforderung. Die Gewichtungspunkte stellen dabei die Wertigkeit der Anforderungen dar. Die Bewertungspunkte eines B-Kriteriums des Typ B werden wie folgt berechnet: Bewertungspunkte B-Kriterium Typ B = Erfüllungsgrad (JA/NEIN) * Gewichtungspunkte Gesamtbewertungspunkte aller B-Kriterien des Typs B werden wie folgt berechnet: Gesamtpunkte B-Kriterium Typ B = Summe Bewertungspunkte je B-Kriterium Typ B Je Bewertungsaspekt eines B-Kriterium des Typs "Konzept" können 0, 3, 6 oder 10 Punkte erzielt werden. Die Teilpunkte eines Bewertungsaspekts werden wie folgt berechnet: Teilaspektpunkte = Erfüllungsgrad (in Punkten) x Anteil Bewertungsaspekt Die Konzepte sind gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix zueinander gewichtet. Die Gesamtpunkte eines B-Kriteriums des Typ Konzepts werden demnach wie folgt berechnet: Gesamtpunkte je Konzept = Summe Teilaspektpunkte x Gewichtung Konzept Die Gesamtbewertungspunkte aller B-Kriterien (Typ B und Konzept) ergeben sich aus der Summe aller Bewertungspunkte B-Kriterium des Typs B und Konzept: Gesamtbewertungspunkte für alle B-Kriterien = Summe der Gesamtpunkte je Konzept + Summe Gesamtpunkte je B-Kriterium Typ B Die Bewertungspunkte werden mit nachfolgender Formel in Leistungspunkte umgerechnet (ungewichtet): Leistungspunkte = 100 x ("erreichte Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Bewertungspunkte") Alle eingereichten Angebote werden einheitlich anhand der Kriterien bewertet. 3.2.6 Mindestanforderung B-Kriterien Das Erfüllen von 12 der 17 der B-Kriterien des Typs B und Konzepte, d.h. die Bewertung von 12 der Kriterien mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung, wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt. Werden weniger als 12 der Bewertungskriterien des Typs B und Konzepte mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung bewertet, entspricht das angebotene System nicht den Erwartungen und Bedürfnissen des Auftraggebers und erfüllt damit das Ausschreibungsziel nicht. Dieses Angebot wird daher aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewertung der B-Kriterien des Typ Konzepts erfolgt durch ein ausgewähltes Bewertungs- Team des AG. Die Bewertung erfolgt nach gemeinsamer Diskussion der Teammitglieder und unter Berücksichtigung des jeweiligen Bewertungsmaßstabes nach Maßgabe der Anlage 8.2 Bewertungsmatrix und Anlage 1 der Leistungsbeschreibung. Die Beurteilung und Bewertung des Bewertungs-Teams werden einheitlich in einem Protokoll dokumentiert. Eine gesonderte Begründung durch jedes Mitglied des Teams ist nicht vorgesehen. Wird in der gemeinsamen Diskussion keine einheitliche Bewertung erzielt, wird der kaufmännisch gerundete Mittelwert (zwei Nachkommastellen) gebildet und anschließend auf eine der Bewertungsstufen kaufmännisch gerundet. Ist dies der Fall, erfolgt die Begründung durch jedes Teammitglied gesondert. Angebote, welche 0 (null) Bewertungspunkte in der Gesamtbewertung der B-Kriterien Typ "B" und "Konzepte" erhalten, erhalten 0 (null) Leistungspunkte. Angebote, welche die maximal erreichbaren Bewertungspunkte in der Gesamtbewertung der B-Kriterien Typ "B" und "Konzepte" erhalten, erhalten die vollen 100 Leistungspunkte. Zwischen diesen beiden Eckwerten erfolgt eine lineare Verteilung.
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Erläuterung der Auswertung des Wertungskriteriums "PoC" 22,2 %Qualität
Für das Wertungskriterium PoC können maximal 300 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 45% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht 45 gewichteten Leistungspunkten). Die allgemeinen Anforderungen und Rahmenbedingungen des PoC sind der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" zu entnehmen. Die Bewertung des PoC erfolgt auf Seiten der Vergabestelle durch ein ausgewähltes Team. Die Bewertung der PoC-Aufgabenstellungen anhand des zugrunde liegenden Testszenarios erfolgt gemäß Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix". Die PoC-Aufgabenstellungen werden nach den in Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" aufgeführten Bewertungshinweisen und folgend aufgeführten Erfüllungsgraden bewertet: Besonders gute Qualität · 10 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung übererfüllt wird. Hinreichende Qualität · 6 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung erfüllt wird. Befriedigende Qualität · 3 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung mit Abstrichen erfüllt wird. Mangelhafte Qualität / Unterlagen fehlen · 0 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung zu große Abstriche aufweist oder nicht vorhanden ist. Die Punkte je PoC-Aufgabenstellungen ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren Punktzahl für den Erfüllungsgrad der jeweiligen PoC-Aufgabenstellungen mit den entsprechenden Gewichtungspunkten. Die je PoC-Aufgabenstellungen erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl an Bewertungspunkten addiert. Die Umrechnung der vom Bieter erreichten Gesamtpunktzahl in ungewichtete Leistungspunkte erfolgt wie folgt: Leistungspunkte = 100 * "erreichte Summe Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Summe Bewertungspunkte" Für den PoC erhalten die Bieter im Rahmen der Bewertung der Erstangebote 0 Punkte.
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Auswertung der A-Kriterien 0 %Qualität
A-Kriterien sind Muss-/ bzw. Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer, als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter ist aufgefordert A-Kriterien, in der Anlage Bewertungsmatrix in der Spalte [Erfüllung] anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllt (Auswahl "JA" oder "NEIN"). Sofern der Bieter mindestens ein A-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 15.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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