Nachunternehmer
Bewerber und Bieter dürfen in ihrer Bewerbung und ihren Angeboten keine Unterauftragnehmer vor-sehen, die in einem anderen Staat als den im vorigen Satz genannten („Drittstaat“) an-sässig sind.
Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt · Kiel · Schleswig-Holstein · Oberste Landesbehörde
Angebote bis 29.09.2026, 12:00 Uhr (noch 24 Tage)
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11Abs.1 S. 1 Alt. 2 VSVgV. Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Beschaffung zur Lieferung und Einrichtung einer Software als Gesamtsystem a) zur Analyse, zum IT-gestützten Abgleich und zur Recherche von Massendaten in einem Bestand mehrerer teils föderierter Quelldatenbanken sowie anlassbezogen im-portierter Daten insbesondere aus den Sicherungen digitaler Beweismittel durch die Polizei SH, b) für die technische Integration bestehender Datenquellen in einer zentralen Datenintegrationsplattform (Datenintegrationskomponente). Der Lizenzbedarf umfasst zunächst 30 gleichzeitige Nutzer; die hierfür erforderliche Lizenzmenge ist zu beschaffen. Optional soll die Möglichkeit bestehen, für die Anzahl auf bis zu 75 gleichzeitige Nutzer auszuweiten. Diese Option muss zwingend im Angebot enthalten sein, die tatsächliche Inanspruchnahme ist jedoch optional. Der Auftraggeber sieht dabei eine Staffelung der weiteren optional zu erwerbenden Lizenzen vor. Die zusätzlichen Lizenzen werden gestaffelt angeboten: Option 1 ermöglicht die Beschaffung von 20 weiteren Lizenzen (insgesamt 50 Nutzer), Option 2 jeweils weitere 25 Lizenzen, sodass eine maximale Nutzerzahl von 75 erreicht werden kann. Die Laufzeit der Lizenz beträgt drei Jahre ab Zuschlag. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit bis zu dreimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Im Rahmen der Optionen 1 und 2 erworbene Lizenzen haben eine Laufzeit von drei Jahren ab deren Bereitstellung, die ebenfalls dreimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden kann, die durch Optionsausübung beschafften Lizenzen enden aber spätestens gleichzeitig mit der Laufzeit der zuerst grundständig beschafften Lizenzen. Der Auftraggeber verwendet als Grundlage der vertraglichen Vereinbarung einen EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B, einen EVB-IT Pflegevertrag und einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag. Diese werden gemeinsam mit den weiteren Unterlagen in de
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Es wird eine Software zur Analyse, zum IT-gestützten Abgleich und zur Recherche von Massendaten sowie zur Datenintegration gesucht.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags in der eVergabe (unter Pos. 2.2.1.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nach-weis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz in der vollen mindestens geforderten Höhe für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren aus-zuschließen. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenes Geschäftsjahr mindestens 5.000.000,00 (5 mio) Euro (netto) beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Gesamtumsatz“ erhält der Bewerber einen Punktewert von 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 Punkten. 10 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenem Geschäftsjahr mindestens 14.000.000,00 (14mio) Euro (netto). 8 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 12.000.000,00 (12mio) Euro (netto). 6 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 10.000.000,00 (10mio) Euro (netto). 4 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 8.000.000,00 (8mio) Euro (netto). 2 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 6.000.000,00 (6mio) Euro (netto). 0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr nicht mindestens 6.000.000,00 (6mio) Euro (netto). Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Gesamtumsatz“. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Für das Kriterium „Spezifischer Jahresumsatz“ erhält der Bewerber einen Punktewert von 0, 1, 3, 6, 9, 12, oder 15 Punkten. Der spezifische Jahresumsatz ist der spezifische Umsatz des Unternehmens bezogen auf den ausgeschriebenen Aufgabenbereich. Der ausgeschriebene Aufgabenbereich ist der Bereich: Daten-Analysesystem 15 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 9.000.000,00 (9mio) Euro (netto). 12 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 8.000.000,00 (8mio) Euro (netto). 9 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 7.000.000,00 (7mio) Euro (netto). 6 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 6.000.000,00 (6mio) Euro (netto). 3 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 5.000.000,00 (5mio) Euro (netto). 1 Punkt: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 3.000.000,00 (3mio) Euro (netto). 0 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr nicht mindestens 3.000.000,00 (3mio) Euro (netto). Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Spezifischer Jahresumsatz“. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche erfolgreich erbracht wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es grundsätz-lich der aufgeführten Beschreibung (Ziffer 3.1) entspricht. Insbesondere sind die zwingenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit je Referenz dabei: a) Lieferung eines Daten-Analysesystems, welches mindestens drei Datenquellen einbindet und b) Die Quelldaten des gelieferten Daten-Analysesystems umfassen mindestens 5 Terabyte und c) Das gelieferte Daten-Analysesystem muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung mindestens zwei Jahre produktiv genutzt werden bzw. worden sein. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich erbracht, • wenn die Auftragsdurchführung planmäßig verläuft/verlaufen und nicht vorzeitig be-endet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Re-ferenz als nicht „erfolgreich erbracht“ mit den Folgen wie folgend beschrieben. Ergibt die Überprüfung der Angaben zu den Referenzprojekten durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird das Referenzprojekt als nicht „erfolgreich erbracht“ eingestuft. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei-bung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristge-recht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprech-partner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Be-nennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berück-sichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Quali-tät der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegen-stand/Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktewert zwischen 0 und 35 Punkten. Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Regeln: 4 Punkte pro im Wesentlichen vergleichbarer und erfolgreich erbrachter Referenz. Dabei werden die besten 5 eingereichten Referenzen betrachtet (max. 20 Punkte). Zusätzlich 2 Punkte pro im Wesentlichen vergleichbarer und erfolgreich erbrachter Referenz werden erreicht, wenn das gelieferte Daten-Analysesystem zusätzlich eine Datenintegrationsfunktionalität enthält. Auch dabei werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt (max. 10 Punkte). Für die Definition von Datenintegration werden auf die Ausführungen in Punkt 3.1.1 und folgend verwiesen. Zusätzlich 1 Punkt pro im Wesentlichen vergleichbarer und erfolgreich erbrachter Referenz wird zusätzlich erreicht, wenn das gelieferte Daten-Analysesystem zusätzlich eine Graph-Komponente zur Analyse und Darstellung von Beziehungen enthält. Auch dabei werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt (max. 5 Punkte). Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen werden, wenn falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin: Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Der Bewerber muss das Dokument ANLAGE Berufsqualifikation vollständig ausgefüllt einreichen. Dabei benennt er eine Projektleitung als Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und macht diesbezüglich Angaben zu (i) Ausbildung, (ii) Berufserfahrung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme bzw. Key Account Management für Daten-Analysesysteme in Jahren, (iii) Qualifikation im Bereich Projektmanagement, (iv) Beherrschung der deutschen Sprache, (v) Beherrschung der Grundlagenkenntnisse der PRINCE-2 Methodik oder einer vergleichbaren agilen Projekt-Management Methodik. Sofern die ANLAGE Berufsqualifikation unvollständig oder nicht vorhanden ist, erfüllt der An-trag nicht die Mindestanforderungen und ist von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Zudem erfüllt der Antrag die Mindestanforderungen nicht, wenn die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme nicht mindestens 3 Jahre beträgt. Dabei handelt es sich nicht um einen Vorab-Ausschluss der Nachforderung gem. § 22 Abs. 7 VSVgV. Der Auftrag wird an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben. Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter entsprechend der Vorgaben der der Vergabeunterlagen An-gaben und Erklärungen zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit abzugeben. Nach vorläufiger interner Kalkulation liegt der Vergabe die Annahme zugrunde, dass für die Leistungserbringung bestimmte Qualifikationen erfüllt sein müssen. Um eine einheitliche Bewertung der Mitarbeitenden zu gewährleisten, ist der Bieter aufgefordert, eine vorgegebene Vorlage für die anonymisierten Profile der Mitarbeitenden zu benutzen, die dieser Ausschreibung beigefügt ist (vgl. ANLAGE Berufsqualifikation). Sollte der Bieter, der die Vergabe gewinnt, die Leistung anschließend mit Erfüllungsgehilfen erbringen, die nicht die erforderlichen, hier aufgelisteten Qualifikationen mitbringen, so schuldet der Auftraggeber für die von den nicht qualifizierten Erfüllungsgehilfen erbrachten Leistungen keine Vergütung. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation“ erhält der Bewerber einen Punktewert von 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 Punkten. 10 Punkte: Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 8 Jahre. 8 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 7 Jahre. 6 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 6 Jahre. 4 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 5 Jahre. 2 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 4 Jahre. 0 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt nicht mindestens 4 Jahre. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Der Bewerber reicht ein eigens zu erstellendes Organigramm sowie das Dokument ANLAGE Unternehmensbeschreibung vollständig ausgefüllt ein. Dabei macht er Angaben zum (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Gründungsjahr, (iii) Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit, (iv) Standorte, von denen aus das Programm betreut werden soll, (v) Erreichbarkeit im Notfall, (vi) Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter (VZÄ = Vollzeitäquivalent) insgesamt sowie bezogen auf die Anzahl (a) in der Forschung und Produktentwicklung, (b) in der Beratung und Unterstützung von Kunden vor Ort, (c) in der Softwarewartung und -service (Incident/Problem Management). Sofern die ANLAGE Unternehmensbeschreibung bzw. das Organigramm unvollständig oder nicht vorhanden ist, erfüllt der Antrag nicht die Mindestanforderungen und ist von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Dabei handelt es sich nicht um einen Vorab-Ausschluss der Nachforderung gem. § 22 Abs. 7 VSVgV. Zudem erfüllt der Antrag die Mindestanforderungen nicht, wenn die Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter (VZÄ) durchschnittlich nicht mindestens 90 beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Darstellung auf alle an der Bewerbergemeinschaft teilnehmenden Unter-nehmen zu beziehen. Beim Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern haben diese ebenfalls die geforderten Dokumente separat in dem Umfang einzureichen, auf den sich die Eignungsleihe bezieht. Die Angaben zu den beschäftigten Mitarbeitern (VZÄ) werden im Falle von Bietergemeinschaft bzw. privilegierten Unterauftragnehmern addiert. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Durch die vorstehende Belehrung werden die Rechte von im Sinne der Ziff. Teilnahmeberechtigung nicht teilnahmeberechtigten Wirtschaftsteilnehmern nicht über die dort genannten Beschränkungen hinaus erweitert. Durch die vorstehende Belehrung werden die Rechte von im Sinne der Ziff. 2.1 nicht teilnahmeberechtigten Wirtschaftsteilnehmern nicht über die dort genannten Beschränkungen hinaus erweitert. Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de Fax: +49 431 988-4702
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Bewerber und Bieter dürfen in ihrer Bewerbung und ihren Angeboten keine Unterauftragnehmer vor-sehen, die in einem anderen Staat als den im vorigen Satz genannten („Drittstaat“) an-sässig sind.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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