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Wartung / Support sowie Weiterentwicklung Crossmediale Suche
Westdeutscher Rundfunk Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWartung / Support sowie Weiterentwicklung Crossmediale Suche🏆 Convit GmbH · Köln
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Seit dem Jahr 2016 wird für den WDR im Rahmen der SAD-Kooperation und in Federführung für die gesamte ARD die Anwendung "Crossmediale Suche" entwickelt. Ziel dieser Software ist es, eine systemübergreifende Recherche im Archivmaterial der ARD zu ermöglichen. Dafür stellt sie zentrale Funktionen wie das Suchen, Sichten, Sammeln und Ausspielen von Inhalten bereit. Bis zum 31.12.2025 soll die Anwendung vollständig ausgerollt und im produktiven Einsatz in der gesamten ARD etabliert sein. Der WDR benötigt Dienstleistungen im Bereich Wartung und Support der Software "Crossmediale Suche" (Leistungsteil 1). Darüber hinaus benötigt der WDR Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der Software (Leistungsteil 2). Letztere erfolgt im Rahmen eines agilen Entwicklungsprozesses, der eine kontinuierliche Anpassung und Optimierung der Anwendung ermöglicht. Hierfür soll ein Vertrag abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrags soll drei Jahre, mit einer einmaligen Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr, betragen. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der WDR in Schrift- oder Textform bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erklären. Vertragsbeginn: rückwirkend zum 01.01.2026. Leistungsteil 1 (Wartung/Support) wird als Dauerleistung für die Grundlaufzeit sowie ggf. bei Vertragsverlängerungen für die Verlängerungslaufzeiten jeweils verbindlich beauftragt. Bzgl. Leistungsteil 2 (Weiterentwicklung) erfolgen Abrufe von Leistungen ausschließlich bedarfsgesteuert und die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.842 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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