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Neubau Robbenanlage - Zimmererarbeiten, konstruktiver Holzbau
Zoologischer Garten Rostock gGmbH · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenZimmererarbeiten, konstruktiver Holzbau🏆 Zimmerei Brummund GmbH & Co. KG · Mönkebude
- Zimmerei Brummund GmbH & Co. KG · Mönkebude
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Beschreibung
Die Zoologische Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und Seehundanlage auf dem Zoogelände zu errichten, um den Ansprüchen an eine artgerechte und moderne Tierhaltung gerecht zu werden. Ziel ist es, den Tieren mehr Platz und Abwechslung zu bieten sowie den Besucherinnen und Besuchern besondere Einblicke in die Welt der Seebären und Seehunde zu verschaffen. Die bestehende Robbenanlage aus dem Jahr 1989 wurde bereits abgerissen. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Zoologische Garten Rostock gGmbH einen qualifizierten Vertragspartner für das Gewerk Zimmererarbeiten, konstruktiver Holzbau.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
8 Veröffentlichungen
- Frist 30.10.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 14.10.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 03.09.2024 Original-Veröffentlichung · in oeffentlichevergabe.de + TED EU
- Frist 30.08.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 27.08.2024 Original-Veröffentlichung · in oeffentlichevergabe.de + TED EU
- Frist 14.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 12.06.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 21.05.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 66 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (8) Zimmerei Brummund GmbH & Co. KG · Zimmerei Brummund GmbH & Co. KG · BMR Tiefbau GmbH · KKF Gesellschaft für Klima- und Kältetechnik mbH · MAB Metall- und Anlagenbau GmbH · MAB Metall- und Anlagenbau GmbH · Baugeschäft BEEZ GmbH · Glasbau Gipser GmbH1 Veröffentlichung
- 04.01.2025 Original-Veröffentlichung · in oeffentlichevergabe.de + TED EU aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 3.954 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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