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GGS Styrum NT 10,11,12 Erweiterung und Sanierung
Stadt Mülheim an der Ruhr · Mülheim an der Ruhr · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Gesamtauftragssumme erhöht bzw. vermindert sich somit wie folgt: Von 185.851,34 € Hauptauftrag um 38.397,48 € bisherige Nachträge 01+02 (hier: Erw. 1) um 27.383.03 € bisheriger Nachtrag 05 (hier Erw. 2) um 24.206,63 € bisheriger Nachtrag 06 (hier Erw. 3) um 14.254,64 € bisheriger Nachtrag 07 (hier Erw. 4) um 3.443,65 € bisheriger Nachtrag 08 um 4.441,14 € bisheriger Nachtrag 09 um 37.369,11 € bisheriger Nachtrag 10 um 4.731,05 € aktueller Nachtrag 11 um -7.214,18 € aktueller Nachtrag 12 auf 332.863,89 €
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden (GGS Styrum NT 10,11,12).
- Der aktuelle Gesamtwert des Auftrags beträgt 332.863,89 €.
- Es handelt sich um eine Modifizierung eines bestehenden Auftrags (cont-modif, can-modif).
- Der Erfüllungsort ist Mülheim an der Ruhr.
Die Ausschreibung betrifft die Erweiterung und Sanierung von Gebäuden (GGS Styrum NT 10,11,12) mit einem aktuellen Gesamtwert von 332.863,89 €.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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- 18.06.2026 Nachtrag 10 Die Begründung der Nachträge: s. Entscheidungsvorlage MaxMoritz Architektur vom 10.04.2026 Prüfung dem Grunde nach: Im Rahmen der Arbeiten am GGS Styrum sind nach der Wiederaufnahme der Maßnahmen zusätzliche Arbeiten im Gewerk Innenputz notwendig geworden. Diese Arbeiten sind zusätzlich und waren in der ursprünglichen Beauftragung nicht mit inbegriffen. Prüfung der Höhe nach: Die Kalkulationsnachweise wurden für den Nachtrag vorgelegt. Die kalkulierten Einheitspreise und das Material wurden durch den Fachplaner hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit geprüft. Die kalkulierten Preise sind als auskömmlich bewertet worden. Für die Kalkulation wurde das VHB 223 genutzt. Anspruchsgrundlage: Die ausgeführten Positionen sind gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B erforderlich. Zusätzlich ist gemäß § 22 Abs. 2 VOB/A EU eine Änderung des öffentlichen Auftrages ohne ein neues Vergabeverfahren zulässig. Wenn zusätzliche Bauleistungen erforderlich werden und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll ist, da dies mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggebern verbunden wäre. Eine neue Firma würde zusätzlich die Kosten für die Baustelleneinrichtung in Rechnung stellen, was zu weiteren Zusatzkosten führen würde. Darüber hinaus wäre für den Fachplaner ein höherer Koordinationsaufwand erforderlich, der ebenfalls zu zusätzlichen Beauftragungen führen könnte (Angebotseinholung bei Dritten, Startgespräch etc.). Zudem kann die Behinderung der Arbeiten der Folgegewerke zu Unterbrechungen führen, was ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen würde. Nachtrag 11 Prüfung dem Grunde nach: Im Rahmen der Arbeiten am GGS Styrum sind im Gewerk „Innenputz“ zusätzliche Leistungen erforderlich geworden. Der Zustand der Flächen, die verputzt werden sollten, weißen einen wesentlich schlechteren Zustand auf, als bei der Beauftragung angenommen werden konnte. Hierzu zählen Defizite hinsichtlich Tragfähigkeit, Haftung, Saugverhalten und Ebenheit, sowie mürbe Fugen und lose bzw. hervorstehende Ziegel. Damit diese Flächen vom Gewerk „Innenputz“ bearbeitet werden können, sind entsprechende zusätzliche Arbeiten notwendig, die die vorgenannten Defizite beheben. Prüfung der Höhe nach: Die kalkulierten Preise sind seitens des/der Fachplaner/in als auskömmlich bewertet worden. Für die Kalkulation des Verrechnungslohn wurde das VHB 223 genutzt. Anspruchsgrundlage: Die ausgeführten Positionen sind gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B erforderlich. Zusätzlich ist gemäß § 22 Abs. 2 VOB/A EU eine Änderung des öffentlichen Auftrages ohne ein neues Vergabeverfahren zulässig. Wenn zusätzliche Bauleistungen erforderlich werden und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll ist, da dies mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggebern verbunden wäre. Eine neue Firma würde zusätzlich die Kosten für die Baustelleneinrichtung in Rechnung stellen, was zu weiteren Zusatzkosten führen würde. Darüber hinaus wäre für den Fachplaner ein höherer Koordinationsaufwand erforderlich, der ebenfalls zu zusätzlichen Beauftragungen führen könnte (Angebotseinholung bei Dritten, Startgespräch etc.). Zudem kann die Behinderung der Arbeiten der Folgegewerke zu Unterbrechungen führen, was ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen würde. Nachtrag 12 Prüfung dem Grunde nach: Im Rahmen der Arbeiten am GGS Styrum kam es zu Massenmehrungen als auch zu Massenminderungen. Die Massenminderungen übersteigen dabei Betragsmäßig die Höhe der Massenmehrungen, sodass in Summe der Hauptbetrag nicht erhöht werden muss sondern verringert werden kann. Prüfung der Höhe nach: Die Kalkulationsnachweise wurden für den Nachtrag vorgelegt. Da es sich ausschließlich um Mengenanpassungen handelt, ist eine erneute Aufschlüsselung der Einheitspreise nicht erforderlich. Die kalkulierten Preise sind seitens des/der Fachplaner/in als auskömmlich bewertet worden. Für die Kalkulation wurde das VHB 223 genutzt. Anspruchsgrundlage: Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Nr.2 (Überschreitung der Mengensätze), sowie aus § 2 Abs. 3 Nr. 3 (Unterschreitung der Mengensätze) der VOB/B. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.962 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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