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Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas- und Wasserzählern
ENERVIE Vernetzt GmbH · Lüdenscheid · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 10.09.2026, 23:59 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Dienstleistungen zur Durchführung der turnusmäßigen sowie ergänzenden Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler im gesamten Versorgungsgebiet der Enervie Vernetzt GmbH.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Dienstleistungen zur Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern.
- Das Versorgungsgebiet der Enervie Vernetzt GmbH ist der Erfüllungsort.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung.
- Der CPV-Code 65500000 deutet auf die Branche Energieversorgung hin.
Die Ausschreibung betrifft Dienstleistungen zur turnusmäßigen und ergänzenden Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern im Versorgungsgebiet der Enervie Vernetzt GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien Die Auftraggeberin hat folgende Eignungskriterien festgelegt: a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrages in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Jahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Maßgeblich sind die genannten Kalenderjahre, nicht Geschäftsjahre. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Jahre jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro betragen haben. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrags jeweils auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. (4.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt. c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeit-raum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 2 Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern (b.) Erfassung von Verbrauchsdaten (c.) Durchführung von Kontroll-, Schacht-, EEG-Ablesungen (d.) Über mindestens zwei abgeschlossene Leistungsjahre im Referenzzeitraum (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeit-raum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 2 Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern (b.) Erfassung von Verbrauchsdaten (c.) Durchführung von Kontroll-, Schacht-, EEG-Ablesungen (d.) Über mindestens zwei abgeschlossene Leistungsjahre im Referenzzeitraum (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderun-gen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nach-forderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklä-rung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Ei-generklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf die-ser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 335 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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