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Begleitende Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH für das Geschäftsjahre 2025]
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBegleitende Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH für das Geschäftsjahre 2025]🏆 PricewaterhouseCoopers GmbH WPG · Frankfurt
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Beschreibung
Die rnv befindet derzeit in der Vorbereitungsphase zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, welcher erstmalig Anfang 2026 für das Jahr 2025 erstellt wird. Der Nachhaltigkeitsbericht wird im Lagebericht des regulären Geschäftsberichts veröffentlicht und muss im Rahmen des Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Da es sich um den ersten Nachhaltigkeitsbericht handelt ist eine prozessbegleitende Prüfung vorgesehen und notwendig. Das erste Datenpaket zur Prüfung ("Verfahren und Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse") wird im Mai 2024 fertig gestellt und soll anschließend geprüft werden. Die Prüfung weiterer Pakete soll sukzessive nach Erstellung erfolgen. Die finale Prüfung des ersten Berichts wird dann zeitgleich mit dem Finanzteil im Lagebericht abgeschlossen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist ab 2026 jährlich zu erstellen. Das bedeutet, dass auch die Prüfleistung jährlich benötigt wird.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 60 %Qualität
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fadc3778-3863-438c-900b-33fb66697eb5/awardcriteria Gemäß Dokument "Prüfung Nachhaltigkeitsbericht - Personal- und Prüfkonzept".
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PricewaterhouseCoopers GmbH WPGZuschlagswert 90.000 €1 Veröffentlichung
- 11.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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