Landschaftsbauarbeiten - BA1
KI Die Ausschreibung betrifft die Herstellung von Freianlagen für einen Schulcampus in München, einschließlich der Bereiche für eine Mittelschule, ein Förderzentrum und eine Mensa.
Stadtwerke Hürth AöR · Hürth · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Kostenlos beobachten →Vergabe von Landschaftsbaumaßnahmen bei der Luxemburger Straße in Hürth
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Stadtwerke Hürth AöR schreiben Landschaftsbauarbeiten für die Luxemburger Straße in Hürth aus.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Auflagen zur persönlichen Lage - 1) Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind in der Anlage E-02, ersatzweise im Formblatt "Europäische Eigenerklärung der Eignung (EEE)",soweit keine Präqualifikation durch Angabe der
Registrierungsnummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation on Bauunternehmern e.V. nachgewiesen wird, zu machen.
Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. des § 125 GWB erfolgte,vgl. Anlage E-03, (fakultatives
Ausschlusskriterium);
2) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen
Handelsregistern seines Niederlassungsstaates (aufgelistet
im Anhang XI der RL 2014/24/EU) verzeichnet;
Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
3) bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können? Soweit ja, hat diese
vorzuliegen (Ausschlusskriterium).
4) Nachweise zu 1. bis 3.: Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister oder
vergleichbares Dokument (zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und
Berechtigungsbestätigungen.
Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend
genannten Kontaktstellen mit dem Angebot einzureichen.
Bei Einsatz in Argen hat jedes Argenmitglied die vorstehenden Nachweise elektronisch (siehe oben) vorzulegen.
Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer.
Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen,
allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr.
Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss.
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 1) Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden.
Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlich
vergleichbar sind, anzugeben.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der
Geschäftsabschlüsse mit Prüfberichten.
Der Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, muss mindestens je Jahr in EUR (netto): 3.500.000 EUR
betragen - Ausschlusskriterium!
2) Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung/PflichtversicherungenDer Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten:
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens für
Personenschäden: 3 000 000 EUR, für Sachschäden: 3 000 000 EUR.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen
Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die
auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der
Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
3) Bauleistungsversicherung
Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende
Versicherung vor Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten:
Bauleistungsversicherung, in welcher neben den Bauherrenrisiko auch die Leistungen Dritter mit einem geschätzten Volumen von 3.000.0000,00 Euro (in Worten: drei Millionen Euro) eingeschlossen sind.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der
Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
4) In Argen hat jedes Arge-Mitglied die vorstehenden Nachweise vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer.
Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen,
allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr.
Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss.
5) Zu 1.bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot
einzureichen
Angabe ständige Erreichbarkeit - Angabe der ständigen Erreichbarkeit
Näheres siehe Anlage E_02
Fachkunde - 2) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der
vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot
einzureichen.
Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer.
Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im
Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert.
Weitere Einzelheiten regelt die Anlage E_02
E_08_Nachweis Zertifizierung nach DVGW GW 301 W3 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen - 1) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens 2 Projekte der Größenordnung Bausumme (Rechnungswert in EUR
netto) ab 1.000.000,00 EUR netto als Generalunternehmer mit mindestens 15 Großbaumanpflanzungen (STU
> 25/30), Staudenpflanzungen > 500 qm und Ausstattungsmerkmalen durchgeführt
(Nachweis erforderlich). Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer zusätzlich (und!) mindestens ein
weiteres Referenzprojekt für individuell ausgestaltete Spielplätze in der Größenordnung mindestens 100.000
Euro vorzulegen.
Vorstehende Beträge sind netto Beträge.
Es ist vom Wirtschaftsteilnehmer ferner eine Liste der vom
Wirtschaftsteilnehmer erbrachten Projekte, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Die Liste hat möglichst die Projekte anzugeben, die Kosten, den Auftraggeber, die Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie die Referenzen von Ansprechpartnern zu enthalten.
Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der
vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot
einzureichen.
Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer.
Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im
Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert.
Weitere Einzelheiten regelt die Anlage E_02
Beschäftigtenzahl - Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben;
Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der
vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot
einzureichen.
Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer.
Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im
Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert.
Weitere Einzelheiten regelt die Anlage E_02
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
eu-funds
1. Der AG wird für eine Nachforderung von Unterlagen zur Eignung kurze Ausschlussfristen setzen. 2. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuwenden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. weiter: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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