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KonzVgV Vergabe der Essensversorgung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz · Chemnitz · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Kochküche an der Oberschule Am Hartmannplatz, Hartmannstr. 21, 09113 Chemnitz • Oberschule Am Hartmannplatz und die derzeit in diese Oberschule ausgelagerte Gebrüder-Grimm-Grundschule • Albert-Schweitzer-Oberschule • Alexander-von-Humboldt-Oberschule • Friedrich-Adolf-Wilhelm-Diesterweg-Oberschule • Oberschule "Am Körnerplatz" • Josephinenschule -Oberschule- • Oberschule Gablenz • Marianne-Brandt-Oberschule
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Vergabe der Essensversorgung an mehreren Schulen in Chemnitz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 30 %
siehe Leistungsbeschreibung
-
Reduktion von Zucker 10 %Qualität
s. VU
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufsregister bzw. Handelsregister falls verpflichtet (bei Bietergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied) Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis der erlaubten Berufsausübung ihres Herkunftslandes vor.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung (bei Bietergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied oder dem vertretungsberechtigten Mitglied mit Nachweis für Geltung in Bietergemeinschaft/ARGE)
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (bei Bietergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
für mindestens 3 vergleichbare Leistungen jeweils Angabe von Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (bei Bietergemeinschaft/ ARGE gemeinsam) Mindestbedingung: mind. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (bei Bietergemeinschaft/ ARGE gemeinsam). Bei Präqualifizierung ist zu beachten, dass vergleichbare Referenzen auch tatsächlich hinterlegt sind, ansonsten sind diese mit dem Angebot einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 86 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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