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Durchführung von geophysikalischen Messungen zur 3D-Seismik sowie Durchführung von dazugehörigen Permitting-Leistungen
SWE Energie GmbH · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen
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Los 1 Durchführung von Permitting-Leistungen und geophysikalischen Messungen zur 3D-Seismik im Erlaubnisfeld Fernwärme Los 2 Durchführung einer Weitwinkelseismik-Messung als Sternexperiment Es ist vorgesehen, dass beide Lose an einen Auftragnehmer vergeben werden. Die Vergabe des Los 2 erfolgt jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die Einhaltung des vorhandenen Gesamtbudgets gewährleistet ist. Ansonsten wird nur das Los 1 beauftragt. Schadenersatzansprüche wegen Nichtvergabe des Auftrages daher sind ausgeschlossen. Die SWE Energie GmbH ist ein Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Sie betreibt am Standort Erfurt-Ost ein hocheffizientes Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerk, welches ab 1999 mit 2 Gasturbinen-Abhitzekesselanlagen und einer nachgeschalteten Dampfturbine in Betrieb genommen wurde. Die Anlage wurde bereits einer ersten und zweiten Modernisierung unterzogen, die Wiederaufnahme des Regelbetriebes erfolgte 2014 und 2022. Um auch künftig einen relevanten Systembeitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten, erarbeitet die SWE Energie GmbH derzeit einen Transformationsplan für die Dekarbonisierung des zentralen Fernwärmesystems der Stadt Erfurt bis zum Jahr 2045. Im Rahmen dieses Projektes wird u.a. die Einbindung regenerativer Energien und industrieller Abwärmequellen untersucht. In diesem Zusammenhang wird die Nutzung der Tiefengeothermie untersucht, wobei das Fernziel in der Erschließung eines petrothermalen, tiefengeothermischen Reservoirs im Closed-Loop Verfahren zur weitestgehenden Dekarbonisierung der Fernwärme der Stadt Erfurt besteht. Der tiefe Untergrund im Liegenden des Thüringer Beckens unter Erfurt ist der unterexplorierten Mitteldeutschen Kristallinzone (MDKZ) zuzuordnen. Daher soll vor der kommerziellen Erschließung des Granitoids eine Erkundungsbohrung durchgeführt werden. Für die Umsetzung des Projektes sucht die SWE Energie GmbH hierfür im Rahmen dieser Ausschreibung einen Auftragnehmer, der geophysikalische
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Ausschreibung für geophysikalische Messungen (3D-Seismik und Weitwinkelseismik) sowie dazugehörige Permitting-Leistungen zur Erkundung von Tiefengeothermie-Potenzialen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 16.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 20.11.2024 Original-Veröffentlichung
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