Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen CRM
KI Gesucht werden Rahmenvereinbarungen für Unterstützungsleistungen im Bereich eines auf SuiteCRM basierenden Customer-Relationship-Management-Systems (CRM).
gematik GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Kostenlos beobachten →Einführung und Betrieb eines Personalmanagementsystems als Cloud-basierte Software-as-Service (SaaS)-Lösung sowie Unterstützungsleistungen für die Datenmigration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem und - je nach Bedarf des Auftraggebers - die Erbringung von Beratungs- bzw. Entwicklungsleistungen.
Branche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird die Implementierung und der Betrieb eines cloud-basierten Personalmanagementsystems (SaaS).
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, einzureichen.
Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, einzureichen. - Eintragung in das Handelsregister
Betriebshaftpflichtversicherung/vergleichbare marktübliche Versicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.
Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.
Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.
Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen. - Betriebshaftpflichtversicherung/vergleichbare marktübliche Versicherung
Es sind die Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie die Umsatzdaten des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) zu tätigen.
Mindestanforderung:
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 1,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr betragen. - Umsatzangaben des Unternehmens
Umsatzangaben des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind die Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie die Umsatzdaten des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) zu tätigen.
Mindestanforderung:
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 1,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr betragen.
Der Auftraggeber wird im Rahmen der geplanten Reduzierung der Bewerberanzahl gem. § 51 VgV max. 3 vergleichbare Referenzprojekte (die die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen) auf Grundlage der in der Vergabeunterlage Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) angegebenen Kriterien bewerten. Kann ein Referenzprojekt, z.B. aufgrund zwingender Vorgaben oder fehlender Angaben, nicht gewertet werden, geht das zu Lasten des Bewerbers. Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft, werden ebenfalls ausschließlich maximal 3 Referenzprojekte der Bewerbergemeinschaft gewertet. Die Bewerbergemeinschaft muss die zu wertenden Referenzprojekte benennen. Selbiges gilt im Falle der Eignungsleihe sinngemäß. - Bewertung Teilnahmeantrag
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Implementierung und den Betrieb eines Personalmanagementsystems (PMS) als SaaS-Cloud-Lösung für ein Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. dem EWR zum Gegenstand hatte, und die Datenverarbeitung in der EU bzw. dem EWR oder der Schweiz stattgefunden hat. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn das Personalmanagementsystem in dieser Zeit implementiert bzw. bereitgestellt und mindestens für 6 Monate betrieben wurde. Der 3-Jahreszeitraum umfasst dabei die Jahre 2022, 2023, 2024 und das begonnene Jahr 2025.
Mindestanforderungen:
Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Implementierung und den Betrieb eines Personalmanagementsystems (PMS) als SaaS-Cloud-Lösung für ein Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. dem EWR zum Gegenstand hatte, und die Datenverarbeitung in der EU bzw. dem EWR oder der Schweiz stattgefunden hat. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn das Personalmanagementsystem in dieser Zeit implementiert bzw. bereitgestellt und mindestens für 6 Monate betrieben wurde. Der 3-Jahreszeitraum umfasst dabei die Jahre 2022, 2023, 2024 und das begonnene Jahr 2025.
Mindestanforderungen:
Angaben zu den technischen Fachkräften im Projekt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind sowohl die technischen Fachkräfte (Mitglieder des Projektteams) verbindlich zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (insb. Bereitstellung des Personalmanagementsystems nach den Anforderungen des Auftraggebers sowie Beratung zu Workflows und unterstützende Leistungen zur Implementierung von Schnittstellen) eingesetzt werden sollen, als auch ihre Erfahrungen verbindlich darzustellen. Dazu sind die Berufserfahrung (in Jahren) mit einschlägigen Leistungen und vergleichbare Referenzprojekte der jeweiligen technischen Fachkraft anzugeben. Nicht zur Berufserfahrung zählt die Zeit, in der eine Person eigentlich ein Vollzeitstudium, oder eine Vollzeitausbildung vorgenommen hat, und nur nebenher bereits fachlich gearbeitet hat. Der AG behält sich bei berechtigten Zweifeln vor, entsprechende Nachweise oder Aufklärungen einzufordern.
Mindestanforderungen:
vertreten sein, die jeweils mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (gerechnet bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung) im jeweiligen Tätigkeitsfeld (d.h., Berufserfahrung auf dem Gebiet der Implementierung von Personalmanagementsystemen in ihrer jeweiligen Rolle) aufweisen müssen. Die Rollen des Anwendungs-Prozessberaters (Functional Consultant) und des Datenmigrationsexperten dürfen dabei von einer Person erbracht werden, wenn bei ihr die jeweiligen Mindestvoraussetzungen vorliegen.
Es sind sowohl die technischen Fachkräfte (Mitglieder des Projektteams) verbindlich zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (insb. Bereitstellung des Personalmanagementsystems nach den Anforderungen des Auftraggebers sowie Beratung zu Workflows und unterstützende Leistungen zur Implementierung von Schnittstellen) eingesetzt werden sollen, als auch ihre Erfahrungen verbindlich darzustellen. Dazu sind die Berufserfahrung (in Jahren) mit einschlägigen Leistungen und vergleichbare Referenzprojekte der jeweiligen technischen Fachkraft anzugeben. Nicht zur Berufserfahrung zählt die Zeit, in der eine Person eigentlich ein Vollzeitstudium, oder eine Vollzeitausbildung vorgenommen hat, und nur nebenher bereits fachlich gearbeitet hat. Der AG behält sich bei berechtigten Zweifeln vor, entsprechende Nachweise oder Aufklärungen einzufordern.
Mindestanforderungen:
vertreten sein, die jeweils mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (gerechnet bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung) im jeweiligen Tätigkeitsfeld (d.h., Berufserfahrung auf dem Gebiet der Implementierung von Personalmanagementsystemen in ihrer jeweiligen Rolle) aufweisen müssen. Die Rollen des Anwendungs-Prozessberaters (Functional Consultant) und des Datenmigrationsexperten dürfen dabei von einer Person erbracht werden, wenn bei ihr die jeweiligen Mindestvoraussetzungen vorliegen.
Business Continuity Management (BCM) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über Qualitätsmanagementsystem im Bereich BCM
Mindestanforderung:
Der Bewerber muss über eine ISO 22301-Zertifizierung verfügen. Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen. Liegt die geforderte Zertifizierung nicht vor, muss der Nachweis der Einhaltung dieser Anforderung an das BCM über den als Anlage beigefügten BCM-Fragenkatalog geführt werden.
Informationssicherheit und Sicherheit im Cloud-Bereich (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über Zertifizierung (oder einen gleichwertigen Nachweis) über Informationssicherheitsmanagement ISO 27001
Mindestanforderung:
Der Bewerber muss für das anzubietende Personalmanagementsystem über die o.g. Zertifizierung (oder min. einen gleichwertigen Nachweis) verfügen. Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Nachweis der Einhaltung der BSI-C5-Kriterien (oder vergleichbare Kriterien) im Rahmen der Qualitätssicherung der angebotenen Personalmanagement-Lösung bzw. des dafür genutzten Hosting-Providers (Nachweis über entsprechendes BSI-C5-Testat oder ein BSI-C5-Prüfbericht oder vergleichbarer geeigneter BSI-C5_Reporting-Nachweis bzw. deren Veröffentlchung unter URL)
Mindestanforderung:
Mit der anzubietenden Personalmanagementsystem-Lösung bzw. des dafür genutzten Hosting-Providers müssen im Rahmen der Qualitätssicherung die BSI-C5-Kriterien (oder vergleichbare Kriterien) eingehalten werden. - Nachweis der Einhaltung der BSI-C5-Kriterien
Nachweis über Qualitätsmanagementsystem im Bereich BCM
Mindestanforderung:
Der Bewerber muss über eine ISO 22301-Zertifizierung verfügen. Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen. Liegt die geforderte Zertifizierung nicht vor, muss der Nachweis der Einhaltung dieser Anforderung an das BCM über den als Anlage beigefügten BCM-Fragenkatalog geführt werden. - Business Continuity Management (BCM)
Nachweis über Zertifizierung (oder einen gleichwertigen Nachweis) über Informationssicherheitsmanagement ISO 27001
Mindestanforderung:
Der Bewerber muss für das anzubietende Personalmanagementsystem über die o.g. Zertifizierung (oder min. einen gleichwertigen Nachweis) verfügen. Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen. - Informationssicherheit und Sicherheit im Cloud-Bereich
Nachweis zur Einhaltung der BSI-C5-Kriterien (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Einhaltung der BSI-C5-Kriterien (oder vergleichbare Kriterien) im Rahmen der Qualitätssicherung der angebotenen Personalmanagement-Lösung bzw. des dafür genutzten Hosting-Providers (Nachweis über entsprechendes BSI-C5-Testat oder ein BSI-C5-Prüfbericht oder vergleichbarer geeigneter BSI-C5_Reporting-Nachweis bzw. deren Veröffentlchung unter URL)
Mindestanforderung:
Mit der anzubietenden Personalmanagementsystem-Lösung bzw. des dafür genutzten Hosting-Providers müssen im Rahmen der Qualitätssicherung die BSI-C5-Kriterien (oder vergleichbare Kriterien) eingehalten werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Es wird eine Rahmenvereinbarung für regelmäßige Sicherheitsanalysen von TI-Anwendungen, TI-Diensten und gematik-Plattformen gesucht.
KI Beschaffung von diversen Testhandys durch die gematik GmbH.
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