Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Neubau Kindertagesstätte Hergensweiler - Gerüstarbeiten

Gemeinde Hergensweiler · Hergensweiler · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Gerüstarbeiten
    🏆 Karl Meschenmoser Gerüstbau GmbH · Ebenweiler
Auftragnehmer
  • Karl Meschenmoser Gerüstbau GmbH · Ebenweiler Mittleres Unternehmen
Eingegangene Angebote 13
Zuschlagsdatum 13.04.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude soll komplett rückgebaut werden. Zu vergeben sind die Gerüstarbeiten. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Aufbau 24.09.2026-30.09.2026, Teilabbau Gerüst Bereich Balkon ab 19.01.2027, Abbau restliches Gerüst ab 08.08.2027 Die einzelnen Ausführungszeiträume können dem Bauzeitenplan entnommen werden.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Gerüstarbeiten
  • Preis

    Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen und die Eignung nachgewiesen wurde.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 ff. GWB. 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungsoder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber muss nach § 134 GWB die nicht berücksichtigten Bieter über seine Zuschlagsentscheidung informieren, und zwar 10 Kalendertage vor der Zuschlagsentscheidung, wenn die Information auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Innerhalb dieser Frist kann der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Unterbleibt die Information der Bieter durch den Auftraggeber oder erteilt er den Zuschlag vor Fristablauf, so ist der Vertrag unwirksam (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Gerüstarbeiten
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Karl Meschenmoser Gerüstbau GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 16.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 13.412 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 91.892 €
Median 261.300 €
Oberes Quartil 600.810 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer HGW-0003-0001
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Gemeinde Hergensweiler
Standort Hergensweiler, Bayern
Veröffentlicht 16.04.2026
CPV-Codes (3) 45262100 · Bauleistungen
45262120 · Bauleistungen
45262110 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Angebote 13
starker Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Hergensweiler
Laufzeit 24.09.2026 – 08.08.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 0 – 0 €

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Karl Meschenmoser Gerüstbau GmbH Mittleres Unternehmen
Vertrag 13.04.2026

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 335.929 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 101.767 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 56 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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