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Erneuerung der zentralen Infrastruktur der Heliumrückgewinnung und -verflüssigung
Max-Planck-Insitut für Festkörperforschung · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Flüssiges Helium ist von zentraler Bedeutung für die tägliche Forschung am Max-Planck Institut für Festkörperforschung (MPI-FKF) in Stuttgart. Hierzu betreibt das Institut eine komplexe Infrastruktur zur Rückgewinnung, Reinigung, Speicherung und Verflüssigung von Heliumgas, sowie der Speicherung und Ausgabe von wiederverflüssigtem Helium (LHe). In den letzten Jahren wurden am Institut bis zu 400.000 Liter LHe pro Jahr produziert. Um diese Rate zu erreichen, ist ein im höchsten Maße zuverlässiger Betrieb der Verflüssigeranlagen notwendig. Um die Verfügbarkeit von LHe auch in Zukunft garantieren zu können, sollen nun zentrale Teile der Infrastruktur zur Heliumrückgewinnung und -verflüssigung ausgetauscht bzw. erneuert werden. Hierbei unterteilt sich der Prozess in die folgenden 4 Stufen: 1. Der Verflüssiger TCF50 "Stuttgart87" Bj. 1987 mit einer Verflüssigungsleistung von 60 l/h soll durch einen neuen Verflüssiger mit einer Verflüssigerleistung von mindestens 64 L/h ersetzt werden. Bei der internen Reinigerstufe muss die Füllstandsmessung des Sammel- und Ausblasebehälters mittles Differenzdruckmessung geschehen. Ein Kalter Ejektor ist vorzusehen. Der bestehende Kompressor ESD441 bleibt erhalten. 2. Der Verflüssiger TCF50 "Stuttgart 05" Bj.2005 wird einer Generalüberholung unterzogen. Bei der bestehenden internen Reinigerstufe muss die Füllstandsmessung des Sammel- und Ausblasebehälters auf Differenzdruckmessung umgebaut werden. Der bestehende Kompressor DSD281 wird erneuert. 3. Der 2000 Liter He Tank Bj. 1975 wird durch einen 5000 Liter He Tank ersetzt. 4. Die Steuerung für die Heliumrückgewinnung wird erneuert. Bitte zeigen Sie uns Ihr Interesse bis spätestens 28.04.2026 per Email an einkauf@fkf.mpg.de. Bitte beachten Sie, dass nur die Bieter welche Ihr Interesse bis zum 28.04.2026 unter einkauf@fkf.mpg.de bekanntgegeben haben am Verhandlungsverfahren teilnehmen können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Ausschreibung für die Erneuerung zentraler Heliumrückgewinnungs- und Verflüssigungsinfrastruktur am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung Stuttgart.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
gemäß der Vergabeunterlagen, wer alle im Leistungsverzeichnis angegeben Anforderungen zu 100% erfüllt und den wirtschaftlichsten Gesamtpreis abgibt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Interessent hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist zur Interessensbekundung gegenüber der Auftraggeberin (bei der benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Interessenten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der benannten Kontaktstelle) zu rügen (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Interessent innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Interessent mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Einkauf Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Einkauf
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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